Haushaltshilfe – das zahlt die BKK Diakonie
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die BKK Diakonie nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die BKK Diakonie die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der BKK Diakonie
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der BKK Diakonie ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der BKK Diakonie
Leistungsumfang: Übernahme der Kosten für eine Haushaltshilfe bei stationärem Krankenhausaufenthalt. Erstattung bei Bezug von Verwandten oder Freunden bis zu 11,75 € pro Stunde; Nettoverdienstausfall für Ehepartner/Verwandte bis 94 € täglich, wenn diese unbezahlten Urlaub nehmen.
Eigenanteil: Zuzahlung je Kalendertag 10% der Kosten, mindestens 5,00 €, höchstens 10,00 €, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.
Antragsweg: Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Haushaltshilfe; Genehmigung erst ab Tag der Antragstellung möglich.
Besonderheiten: Ärztliche Bescheinigung zur Notwendigkeit der Haushaltshilfe erforderlich.
Häufige Fragen zur BKK Diakonie
Übernimmt die BKK Diakonie eine Haushaltshilfe?
Ja, die BKK Diakonie übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie wegen eines Krankenhausaufenthalts Ihren Haushalt nicht weiterführen können und ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt. Voraussetzung ist, dass keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der BKK Diakonie?
Die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung beträgt 10 % der Kosten pro Kalendertag. Das sind mindestens 5,00 Euro und höchstens 10,00 Euro täglich, jedoch nicht mehr als die tatsächlich anfallenden Kosten.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der BKK Diakonie?
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der BKK Diakonie gestellt werden, da eine Genehmigung erst ab dem Tag der Antragstellung möglich ist. Hierfür benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung, die die Notwendigkeit der Haushaltshilfe attestiert.
Was unterscheidet die BKK Diakonie bei der Haushaltshilfe?
Die BKK Diakonie erstattet die Kosten für eine selbst organisierte Haushaltshilfe durch Verwandte oder Freunde mit bis zu 11,75 Euro pro Stunde. Wenn nahe Angehörige oder der Ehepartner für die Betreuung unbezahlten Urlaub nehmen, kann ein Nettoverdienstausfall von bis zu 94 Euro täglich erstattet werden.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der BKK Diakonie und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.
