Haushaltshilfe – das zahlt die BKK Diakonie
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die BKK Diakonie nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die BKK Diakonie die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der BKK Diakonie
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der BKK Diakonie ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der BKK Diakonie
Leistungsumfang: Übernahme der Kosten für eine Haushaltshilfe bei stationärem Krankenhausaufenthalt. Erstattung bei Bezug von Verwandten oder Freunden bis zu 11,75 € pro Stunde; Nettoverdienstausfall für Ehepartner/Verwandte bis 94 € täglich, wenn diese unbezahlten Urlaub nehmen.
Eigenanteil: Zuzahlung je Kalendertag 10% der Kosten, mindestens 5,00 €, höchstens 10,00 €, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.
Antragsweg: Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Haushaltshilfe; Genehmigung erst ab Tag der Antragstellung möglich.
Besonderheiten: Ärztliche Bescheinigung zur Notwendigkeit der Haushaltshilfe erforderlich.
Häufige Fragen zur BKK Diakonie
Übernimmt die BKK Diakonie eine Haushaltshilfe?
Ja, die BKK Diakonie übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer medizinischen Rehabilitation oder bei schwerer Krankheit Ihren Haushalt nicht weiterführen können. Voraussetzung ist in der Regel, dass ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt. Als Mehrleistung übernimmt die BKK Diakonie die Kosten bei schwerer Krankheit aber auch, wenn kein Kind im Haushalt lebt.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der BKK Diakonie?
Der Eigenanteil richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Sie leisten eine Zuzahlung von 10 % der Kosten pro Tag, das sind mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro täglich.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der BKK Diakonie?
Für den Antrag benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung, die die Notwendigkeit und den Zeitraum bestätigt. Reichen Sie diese zusammen mit dem ausgefüllten Antragsvordruck der BKK Diakonie bei der Kasse ein, am besten vor Beginn der Leistung.
Was unterscheidet die BKK Diakonie bei der Haushaltshilfe?
Der wichtigste Unterschied ist eine wertvolle Satzungsleistung: Die BKK Diakonie leistet bei schwerer Krankheit auch dann für eine Haushaltshilfe, wenn keine Kinder im Haushalt leben. Gesetzlich verpflichtet sind Kassen hierzu normalerweise nicht.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der BKK Diakonie und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.
