Haushaltshilfe – das zahlt die BKK Dürkopp Adler
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die BKK Dürkopp Adler nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die BKK Dürkopp Adler die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der BKK Dürkopp Adler
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der BKK Dürkopp Adler ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der BKK Dürkopp Adler
Leistungsumfang: Haushaltshilfe bei Krankenhausaufenthalt, Kuraufenthalt, Schwangerschaft, Entbindung und ärztlich bescheinigter Erkrankung (ohne Krankenhausaufenthalt, Schwangerschaftsbeschwerden oder nach ambulanten Operationen). Zeitraum: längstens 10 Wochen je Krankheitsfall.
Eigenanteil: Zuzahlung von 10% – mindestens 5,00 Euro und maximal 10,00 Euro pro Tag bei Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe.
Antragsweg: Antrag auf Haushaltshilfe im Voraus bei der BKK Dürkopp Adler zu stellen (Link: [Antrag auf Haushaltshilfe](https://bkk-da.de/wp-content/uploads/2026/03/260327-BKK_DA-Antrag-auf-Haushaltshilfe.pdf)).
Besonderheiten: Erhöhung der Altersgrenze für Kinder im Haushalt auf unter 14 Jahre, keine Kostenübernahme für Verwandte bis zum zweiten Grad, Erstattung bis zu 12,25 Euro pro Stunde für selbstbeschaffte Haushaltshilfe.
Häufige Fragen zur BKK Dürkopp Adler
Übernimmt die BKK Dürkopp Adler eine Haushaltshilfe?
Ja, Sie können Haushaltshilfe bei einem Krankenhaus- oder Kuraufenthalt, bei Schwangerschaftsbeschwerden oder nach der Entbindung erhalten. Darüber hinaus wird die Leistung auch bei einer ärztlich bescheinigten schweren Erkrankung oder nach einer ambulanten Operation gewährt, wenn ein Kind unter 14 Jahren im Haushalt lebt.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der BKK Dürkopp Adler?
Gemäß der gesetzlichen Regelung leisten Sie eine Zuzahlung von 10 % der Kosten pro Kalendertag. Dieser Eigenanteil beträgt mindestens 5,00 Euro und maximal 10,00 Euro pro Tag.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der BKK Dürkopp Adler?
Der Antrag auf Haushaltshilfe sollte vor Beginn der Leistung bei der BKK Dürkopp Adler gestellt werden. Nutzen Sie hierfür das offizielle Antragsformular, das Sie auf der Website der Krankenkasse finden und ausgefüllt einreichen müssen. Der Link lautet: https://bkk-da.de/wp-content/uploads/2026/03/260327-BKK_DA-Antrag-auf-Haushaltshilfe.pdf
Was unterscheidet die BKK Dürkopp Adler bei der Haushaltshilfe?
Die BKK Dürkopp Adler bietet als Satzungsleistung eine erhöhte Altersgrenze für Kinder an, die im Haushalt leben: Die Kosten werden übernommen, solange ein Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Zudem erstattet die Kasse für eine selbstbeschaffte Hilfskraft Kosten bis zu einer Höhe von 12,25 Euro pro Stunde.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der BKK Dürkopp Adler und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.
