Haushaltshilfe – das zahlt die BKK_DürrGroup
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die BKK_DürrGroup nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die BKK_DürrGroup die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der BKK_DürrGroup
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der BKK_DürrGroup ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der BKK_DürrGroup
Leistungsumfang: Hilfe bei Krankenhaus- oder Kuraufenthalt, Schwangerschaft und Entbindung, sowie bei ärztlich bescheinigter Erkrankung ohne Krankenhausaufenthalt, Schwangerschaftsbeschwerden oder nach ambulanten Operationen für längstens 10 Wochen. Anspruch besteht, wenn ein Kind unter 14 Jahren im Haushalt lebt.
Eigenanteil: 10% Zuzahlung, mindestens 5,00 Euro und maximal 10,00 Euro pro Tag.
Antragsweg: Die Leistungen müssen im Voraus bei der BKK_DürkoppAdler beantragt werden. Anträge sind online verfügbar.
Besonderheiten: Es können keine Kosten für Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad erstattet werden, aber deren Fahrtkosten und Verdienstausfälle werden übernommen. Bei selbstbeschaffter Haushaltshilfe durch Bekannte oder Verwandte ab dem dritten Grad, werden maximal 12,25 Euro je Stunde erstattet.
Häufige Fragen zur BKK_DürrGroup
Übernimmt die BKK_DürrGroup eine Haushaltshilfe?
Ja, die BKK DürkoppAdler übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie wegen einer stationären Behandlung oder schwerer Krankheit Ihren Haushalt nicht weiterführen können. Voraussetzung ist, dass ein Kind im Haushalt lebt. Als besondere Satzungsleistung gilt dies bei der BKK DürkoppAdler unter bestimmten Voraussetzungen sogar für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der BKK_DürrGroup?
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 % der Kosten pro Tag. Das sind mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro täglich. Diese gesetzliche Regelung gilt auch für Versicherte der BKK DürkoppAdler.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der BKK_DürrGroup?
Um Haushaltshilfe zu beantragen, benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit. Reichen Sie diese zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular bei der Krankenkasse ein. Den Vordruck finden Sie auf der Webseite der BKK DürkoppAdler.
Was unterscheidet die BKK_DürrGroup bei der Haushaltshilfe?
Die BKK DürkoppAdler erweitert den gesetzlichen Anspruch als Satzungsleistung: Haushaltshilfe wird auch dann gewährt, wenn wegen schwerer Krankheit (z.B. nach einer ambulanten OP) die Haushaltsführung nicht möglich ist und ein Kind im Haushalt lebt, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Gesetzlich ist die Altersgrenze bei 12 Jahren.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der BKK_DürrGroup und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.
