Haushaltshilfe – das zahlt die BKK evm
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die BKK evm nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die BKK evm die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der BKK evm
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der BKK evm ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der BKK evm
Leistungsumfang: Die BKK evm übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Haushalt nicht führen können. Unterstützung ist möglich sowohl bei Kindern im Haushalt (unter 14 Jahren oder behindert) als auch bei Erwachsenen, falls eine akute schwere Erkrankung vorliegt.
Eigenanteil: Die Zuzahlung zur Haushaltshilfe beträgt 10% des täglichen Betrags der Haushaltshilfe, mindestens jedoch 5 Euro, maximal 10 Euro pro Tag. Keine Zuzahlung während Schwangerschaft oder Mutterschaft.
Antragsweg: Die BKK evm hilft bei der Suche und Beantragung einer geeigneten Haushaltshilfe. Ein Arzt muss die Notwendigkeit bescheinigen, um den Antrag zu stellen.
Besonderheiten: Die Kostenübernahme gilt auch während einer Schwangerschaft oder bei Mutterschaft, selbst wenn kein Kind im Haushalt lebt.
Häufige Fragen zur BKK evm
Übernimmt die BKK evm eine Haushaltshilfe?
Ja, die BKK evm übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Ihnen die Weiterführung des Haushalts aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Dies gilt sowohl, wenn ein Kind unter 14 Jahren (oder ein behindertes Kind) im Haushalt lebt, als auch in bestimmten Fällen bei einer akuten schweren Erkrankung.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der BKK evm?
Die gesetzlich geregelte Zuzahlung beträgt 10 % der täglichen Kosten für die Haushaltshilfe. Das sind mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Tag. Während einer Schwangerschaft oder bei Leistungen der Mutterschaft entfällt die Zuzahlung.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der BKK evm?
Um Haushaltshilfe zu beantragen, benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung, die die medizinische Notwendigkeit bestätigt. Die BKK evm berät Sie zum Antrag und unterstützt Sie bei der Suche nach einer geeigneten Haushaltshilfe.
Was unterscheidet die BKK evm bei der Haushaltshilfe?
Eine Besonderheit der BKK evm ist die Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe auch während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung, selbst wenn kein weiteres Kind im Haushalt lebt. Dies ist eine freiwillige Satzungsleistung der Kasse.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der BKK evm und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.