Haushaltshilfe – das zahlt die BKK exklusiv
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die BKK exklusiv nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die BKK exklusiv die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der BKK exklusiv
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der BKK exklusiv ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der BKK exklusiv
Leistungsumfang: Die BKK exklusiv übernimmt die Kosten einer Haushaltshilfe, wenn Ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen Krankenhausbehandlung, Vorsorge- oder Rehabilitationskur, schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit nicht möglich ist. Leistungen werden für bis zu 4 Wochen gewährt, bei Kindern unter 12 Jahren oder behinderten Kindern auf 26 Wochen verlängert. Es gibt keine Begrenzung der Bezugsdauer.
Eigenanteil: Versicherte über 18 Jahren müssen je Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme 10 % der Kosten, mindestens 5,00 Euro und maximal 10,00 Euro zuzahlen. Bei Schwangerschaft oder Entbindung entfällt die Zuzahlung.
Antragsweg: Zur Kostenübernahme der Haushaltshilfe ist ein Antrag sowie eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Die Formulare können heruntergeladen werden unter: [Haushaltshilfe – Antrag & Ärztliche Bescheinigung](https://bkkexklusiv.de/pdf/downloads/Haushaltshilfe-Antrag.pdf)
Besonderheiten: Die BKK exklusiv gewährt auch Haushaltshilfe, wenn ein Kind im Haushalt lebt, welches das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Häufige Fragen zur BKK exklusiv
Übernimmt die BKK exklusiv eine Haushaltshilfe?
Ja, die BKK exklusiv übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Darüber hinaus bietet sie als Satzungsleistung auch Hilfe bei schwerer Krankheit ohne Kind im Haushalt oder wenn ein Kind unter 14 Jahren (statt gesetzlich 12) im Haushalt lebt.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der BKK exklusiv?
Der Eigenanteil entspricht der gesetzlichen Regelung. Pro Kalendertag der Inanspruchnahme zahlen Sie 10 % der Kosten, mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der BKK exklusiv?
Für den Antrag benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung, die die Notwendigkeit der Haushaltshilfe attestiert. Das entsprechende Antragsformular können Sie direkt auf der Website der BKK exklusiv herunterladen und ausgefüllt einreichen.
Was unterscheidet die BKK exklusiv bei der Haushaltshilfe?
Die BKK exklusiv erweitert die gesetzlichen Ansprüche. Sie gewährt Haushaltshilfe auch bei akuter schwerer Krankheit, wenn kein Kind im Haushalt lebt, und hebt die Altersgrenze für Kinder im Haushalt von 12 auf 14 Jahre an.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der BKK exklusiv und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.
