Haushaltshilfe – das zahlt die BKK exklusiv
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die BKK exklusiv nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die BKK exklusiv die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der BKK exklusiv
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der BKK exklusiv ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der BKK exklusiv
Leistungsumfang: Die BKK exklusiv übernimmt die Kosten einer Haushaltshilfe, wenn Ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen Krankenhausbehandlung, Vorsorge- oder Rehabilitationskur, schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit nicht möglich ist. Leistungen werden für bis zu 4 Wochen gewährt, bei Kindern unter 12 Jahren oder behinderten Kindern auf 26 Wochen verlängert. Es gibt keine Begrenzung der Bezugsdauer.
Eigenanteil: Versicherte über 18 Jahren müssen je Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme 10 % der Kosten, mindestens 5,00 Euro und maximal 10,00 Euro zuzahlen. Bei Schwangerschaft oder Entbindung entfällt die Zuzahlung.
Antragsweg: Zur Kostenübernahme der Haushaltshilfe ist ein Antrag sowie eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Die Formulare können heruntergeladen werden unter: [Haushaltshilfe – Antrag & Ärztliche Bescheinigung](https://bkkexklusiv.de/pdf/downloads/Haushaltshilfe-Antrag.pdf)
Besonderheiten: Die BKK exklusiv gewährt auch Haushaltshilfe, wenn ein Kind im Haushalt lebt, welches das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Häufige Fragen zur BKK exklusiv
Übernimmt die BKK exklusiv eine Haushaltshilfe?
Ja, die BKK exklusiv übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Ihnen die Weiterführung des Haushalts zum Beispiel wegen einer Krankenhausbehandlung, einer Vorsorge- oder Reha-Maßnahme oder bei schwerer Krankheit nicht möglich ist und niemand sonst im Haushalt diese Aufgabe übernehmen kann.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der BKK exklusiv?
Gemäß der gesetzlichen Regelung beträgt die Zuzahlung für volljährige Versicherte 10 % der Kosten pro Tag, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Wenn die Haushaltshilfe im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft oder Entbindung erforderlich ist, entfällt der Eigenanteil.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der BKK exklusiv?
Um Haushaltshilfe zu beantragen, benötigen Sie einen ausgefüllten Antrag sowie eine ärztliche Bescheinigung, die die medizinische Notwendigkeit bestätigt. Die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Webseite der BKK exklusiv zum Herunterladen.
Was unterscheidet die BKK exklusiv bei der Haushaltshilfe?
Als besondere Satzungsleistung gewährt die BKK exklusiv auch dann eine Haushaltshilfe, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die gesetzliche Regelung sieht hier lediglich eine Altersgrenze von 12 Jahren vor.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der BKK exklusiv und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.
