Haushaltshilfe – das zahlt die BKK Faber-Castell & Partner
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die BKK Faber-Castell & Partner nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die BKK Faber-Castell & Partner die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der BKK Faber-Castell & Partner
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der BKK Faber-Castell & Partner ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der BKK Faber-Castell & Partner
Leistungsumfang: Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe, wenn ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt oder bei schweren Erkrankungen, nach Krankenhausaufenthalt, ambulanten Operationen oder während Schwangerschaft und Entbindung.
Eigenanteil: Zuzahlung von 10% der Kosten, mindestens 5€ und höchstens 10€ je Kalendertag. Zuzahlung entfällt bei Bedarf während Schwangerschaft oder Entbindung.
Antragsweg: Kontaktierung der BKK Faber-Castell telefonisch, über das Kontaktformular oder vor Ort in einer Geschäftsstelle. Ein Attest des Arztes ist erforderlich, außer bei stationärer Behandlung.
Besonderheiten: Erweiterung des gesetzlichen Rahmens auf bis zu sechs Wochen bei schweren Erkrankungen. Möglichkeit zur Kostenübernahme für nicht verwandte Personen unter bestimmten Bedingungen.
Häufige Fragen zur BKK Faber-Castell & Partner
Übernimmt die BKK Faber-Castell & Partner eine Haushaltshilfe?
Ja, die BKK Faber-Castell & Partner übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V, wenn Sie z.B. wegen eines Krankenhausaufenthalts oder schwerer Krankheit den Haushalt nicht weiterführen können und ein Kind unter 14 Jahren (oder ein behindertes Kind) bei Ihnen lebt.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der BKK Faber-Castell & Partner?
Der Eigenanteil richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Pro Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme beträgt Ihre Zuzahlung 10 % der Kosten, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Keine Zuzahlung fällt bei Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Geburt an.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der BKK Faber-Castell & Partner?
Um Haushaltshilfe zu beantragen, benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit. Diese reichen Sie zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular der Krankenkasse bei der BKK Faber-Castell & Partner ein.
Was unterscheidet die BKK Faber-Castell & Partner bei der Haushaltshilfe?
Die BKK Faber-Castell & Partner bietet eine wertvolle Satzungsleistung: Sie erweitert den Anspruch auf Haushaltshilfe für Versicherte mit Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, während die gesetzliche Regelgrenze bei 12 Jahren liegt.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der BKK Faber-Castell & Partner und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.
