Haushaltshilfe – das zahlt die BKK Groz-Beckert
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die BKK Groz-Beckert nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die BKK Groz-Beckert die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der BKK Groz-Beckert
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der BKK Groz-Beckert ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der BKK Groz-Beckert
Leistungsumfang: Übernahme der Kosten für Haushaltshilfe nach Krankenhausaufenthalt, bei Schwangerschaft oder schweren Erkrankungen. Kostenübernahme bei Bedarf einer Begleitperson für ein Kind unter 12 Jahren oder bei einem behinderten Kind.
Eigenanteil: 10 % der kalendertäglichen Kosten ab 18 Jahren, mindestens 5,00 Euro und höchstens 10,00 Euro pro Tag, außer bei Kostenübernahme wegen Schwangerschaft und Entbindung.
Antragsweg: Der Antragsweg ist nicht explizit beschrieben, gesetzlich versicherte müssen in der Regel ihre ärztlichen Verordnungen nutzen.
Besonderheiten: Einschränkungen der Zuzahlungen für Haushaltshilfe in speziellen Situationen, wie Schwangerschaft, sind vorgesehen.
Häufige Fragen zur BKK Groz-Beckert
Übernimmt die BKK Groz-Beckert eine Haushaltshilfe?
Ja, die BKK Groz-Beckert übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer schweren Krankheit oder aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass ein versorgungsbedürftiges Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind im Haushalt lebt.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der BKK Groz-Beckert?
Der gesetzlich geregelte Eigenanteil für Versicherte ab 18 Jahren beträgt 10 % der kalendertäglichen Kosten. Die Zuzahlung liegt bei mindestens 5,00 Euro und maximal 10,00 Euro pro Tag. Bei Haushaltshilfe im Zusammenhang mit Schwangerschaft oder Entbindung entfällt der Eigenanteil komplett.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der BKK Groz-Beckert?
Für die Beantragung benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung, die die Notwendigkeit der Haushaltshilfe attestiert. Dieses Attest reichen Sie zusammen mit dem Antrag bei der BKK Groz-Beckert ein. Für die genauen Formulare und den detaillierten Ablauf kontaktieren Sie bitte Ihre Kasse direkt.
Was unterscheidet die BKK Groz-Beckert bei der Haushaltshilfe?
Die BKK Groz-Beckert hält sich bei der Haushaltshilfe an die gesetzlichen Regelungen. Hervorzuheben ist, dass die Kostenübernahme bei Bedarf einer Begleitperson für ein Kind unter 12 Jahren oder für ein behindertes Kind explizit genannt wird. Wie gesetzlich vorgesehen, entfällt die Zuzahlung bei Schwangerschaft und Entbindung.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der BKK Groz-Beckert und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.