Haushaltshilfe – das zahlt die BKK Karl Mayer
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die BKK Karl Mayer nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die BKK Karl Mayer die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der BKK Karl Mayer
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der BKK Karl Mayer ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der BKK Karl Mayer
Leistungsumfang: Haushaltshilfe wird gewährt, wenn die Weiterführung des Haushalts aufgrund schwerer Krankheit, akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder nach Krankenhausaufenthalt nicht möglich ist. Dies gilt, falls ein Kind unter 12 Jahren oder ein hilfsbedürftiges Kind im Haushalt lebt. Weitere Ausnahmefälle sind in der Satzung der Krankenkasse geregelt.
Eigenanteil: Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10% der Leistung, mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR pro Kalendertag. Bei Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung gibt es keine Zuzahlung.
Antragsweg: Die Kostenübernahme erfolgt im Rahmen von Verträgen mit Trägern der freien Wohlfahrtspflege oder privaten Pflegediensten. Eine selbst beschaffte Haushaltshilfe kann auch angemessen übernommen werden.
Besonderheiten: Keine Kostenübernahme, wenn die Haushaltführung durch andere im Haushalt lebende Personen möglich ist. Es gibt Regelungen für längere Leistungen (bis zu 26 Wochen) bei bestimmten Bedingungen.
Häufige Fragen zur BKK Karl Mayer
Übernimmt die BKK Karl Mayer eine Haushaltshilfe?
Ja, die BKK Karl Mayer übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 38 SGB V erfüllt sind. Dies ist in der Regel der Fall bei einem Krankenhausaufenthalt oder einer schweren Erkrankung, sofern ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der BKK Karl Mayer?
Der gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteil beträgt 10 % der täglichen Kosten für die Haushaltshilfe. Die Zuzahlung liegt bei mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Kalendertag.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der BKK Karl Mayer?
Um Haushaltshilfe zu beantragen, benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit. Füllen Sie anschließend den Antrag auf Haushaltshilfe der BKK Karl Mayer aus und reichen Sie beide Dokumente bei der Krankenkasse ein. Den Antrag finden Sie in der Regel auf der Website der Kasse.
Was unterscheidet die BKK Karl Mayer bei der Haushaltshilfe?
Die BKK Karl Mayer gewährt die Haushaltshilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Besondere Mehrleistungen, die über den gesetzlichen Anspruch hinausgehen (sogenannte Satzungsleistungen), sind derzeit nicht bekannt.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der BKK Karl Mayer und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.
