Betriebskrankenkassen

Anspruch auf Haushaltshilfe? BKK Karl Mayer prüft Ihre Situation

Erfahren Sie, wie die BKK Karl Mayer Haushaltshilfe nach § 38 SGB V erstattet – mit Antrag, Höchstdauer und Eigenanteil im Überblick.

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BKK Karl Mayer — Kontakt

Industriestraße 3, 63179 Obertshausen

Die BKK Karl Mayer unterstützt Sie professionell, wenn Sie krankheitsbedingt Ihren Haushalt nicht weiterführen können. Insbesondere für Familien mit Kindern unter 12 Jahren bietet die Kasse im Krankheitsfall oder nach einem Klinikaufenthalt eine wichtige Entlastung durch eine Haushaltshilfe. Dabei können Sie grundsätzlich sowohl auf Vertragspartner der Kasse als auch auf eine selbst organisierte Hilfe zurückgreifen.

Haushaltshilfe – das zahlt die BKK Karl Mayer

Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die BKK Karl Mayer nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.

Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).

Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.

Höchstdauer
Bis 4 Wochen, bei Kindern unter 12 bis 26 Wochen
Eigenanteil
10 % der Kosten, mind. 5 € / max. 10 € pro Tag
Antrag
Vor Beginn bei Ihrer Kasse stellen – ärztliche Bescheinigung erforderlich

Wann zahlt die BKK Karl Mayer die Haushaltshilfe?

  • Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha

    Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.

  • Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege

    Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.

  • Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt

    Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.

  • Krankes Kind unter 12 Jahren

    Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).

So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der BKK Karl Mayer

  1. Ärztliche Bescheinigung einholen

    Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).

  2. Antrag bei der Kasse stellen

    Reichen Sie den Antrag direkt bei der BKK Karl Mayer ein – am besten vor Beginn der Hilfe.

  3. Anbieter wählen

    Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.

  4. Hilfe in Anspruch nehmen

    Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.

Besonderheiten bei der BKK Karl Mayer

Leistungsumfang: Haushaltshilfe wird gewährt, wenn die Weiterführung des Haushalts aufgrund schwerer Krankheit, akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder nach Krankenhausaufenthalt nicht möglich ist. Dies gilt, falls ein Kind unter 12 Jahren oder ein hilfsbedürftiges Kind im Haushalt lebt. Weitere Ausnahmefälle sind in der Satzung der Krankenkasse geregelt.

Eigenanteil: Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10% der Leistung, mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR pro Kalendertag. Bei Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung gibt es keine Zuzahlung.

Antragsweg: Die Kostenübernahme erfolgt im Rahmen von Verträgen mit Trägern der freien Wohlfahrtspflege oder privaten Pflegediensten. Eine selbst beschaffte Haushaltshilfe kann auch angemessen übernommen werden.

Besonderheiten: Keine Kostenübernahme, wenn die Haushaltführung durch andere im Haushalt lebende Personen möglich ist. Es gibt Regelungen für längere Leistungen (bis zu 26 Wochen) bei bestimmten Bedingungen.

Häufige Fragen zur BKK Karl Mayer

Übernimmt die BKK Karl Mayer eine Haushaltshilfe?

Ja, die BKK Karl Mayer übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie wegen einer schweren Krankheit oder nach einem Krankenhausaufenthalt den Haushalt nicht weiterführen können. Eine zentrale Voraussetzung ist, dass ein Kind unter 12 Jahren oder ein Kind mit Behinderung, das auf Hilfe angewiesen ist, in Ihrem Haushalt lebt.

Wie hoch ist der Eigenanteil bei der BKK Karl Mayer?

Für Versicherte ab 18 Jahren fällt die gesetzlich geregelte Zuzahlung an. Diese beträgt 10 % der Kosten pro Kalendertag, mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro. Wird die Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung benötigt, entfällt der Eigenanteil vollständig.

Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der BKK Karl Mayer?

Für den Antrag benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung, die die Notwendigkeit der Haushaltshilfe bestätigt. Diesen Antrag reichen Sie direkt bei der BKK Karl Mayer ein. Die Kosten werden für Vertragspartner übernommen, es können aber auch angemessene Kosten für eine selbst beschaffte Haushaltshilfe erstattet werden.

Was unterscheidet die BKK Karl Mayer bei der Haushaltshilfe?

Eine Besonderheit ist die in der Satzung verankerte Möglichkeit, die Leistungsdauer unter gewissen Voraussetzungen auf bis zu 26 Wochen zu verlängern. Zudem besteht Flexibilität, da auch Kosten für eine selbst organisierte Haushaltshilfe übernommen werden können. Eine Leistung ist jedoch ausgeschlossen, wenn eine andere Person im Haushalt diesen weiterführen kann.

Wichtiger Hinweis

Wir sind kein Vertragspartner der BKK Karl Mayer und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.

Welche Hilfe-Situation passt zu Ihnen?

Geprüfte Anbieter bei der BKK Karl Mayer – sortiert nach Lebenssituation.

Ratgeber rund um Ihre Kostenübernahme

§ 38 SGB V, Eigenanteil, Antrag und Widerspruch – alles, was Versicherte der BKK Karl Mayer wissen sollten.

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