Haushaltshilfe – das zahlt die BKK Melitta HMR
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die BKK Melitta HMR nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die BKK Melitta HMR die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der BKK Melitta HMR
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der BKK Melitta HMR ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der BKK Melitta HMR
Leistungsumfang: Haushaltshilfe wird gewährt bei: 1. Schwangerschaft, 2. schwerer Erkrankung (max. 26 Wochen), 3. akuten, nicht chronischen Erkrankungen (max. 8 Wochen). Unterstützung umfasst Kochen, Einkaufen, Putzen, Betreuung von Kindern.
Eigenanteil: Kein Eigenanteil bei Schwangerschaft, gesetzliche Zuzahlungspflicht bei Erkrankungen.
Antragsweg: Antrag vor Beginn erforderlich, inklusive ärztlicher Bescheinigung.
Besonderheiten: Keine Deckung bei Pflegegrad ab 2. Angehörige und Bekannte können die Haushaltshilfe übernehmen, aber die Erstattung erfolgt nur für tatsächlich entstandene Aufwendungen.
Häufige Fragen zur BKK Melitta HMR
Übernimmt die BKK Melitta HMR eine Haushaltshilfe?
Ja, die BKK Melitta HMR übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe nach ärztlicher Bescheinigung, wenn Sie Ihren Haushalt nicht weiterführen können und ein Kind unter 14 Jahren oder ein behindertes Kind im Haushalt lebt, das auf Hilfe angewiesen ist.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der BKK Melitta HMR?
Der Eigenanteil folgt der gesetzlichen Regelung. Pro Kalendertag der Inanspruchnahme leisten Sie eine Zuzahlung von 10 % der Kosten, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Bei Leistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft oder Entbindung entfällt die Zuzahlung.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der BKK Melitta HMR?
Den Antrag auf Haushaltshilfe finden Sie auf der Website der BKK Melitta HMR. Füllen Sie diesen gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt aus und reichen Sie ihn zur Prüfung bei der Krankenkasse ein.
Was unterscheidet die BKK Melitta HMR bei der Haushaltshilfe?
Die BKK Melitta HMR bietet eine Satzungsmehrleistung: Sie hebt die gesetzliche Altersgrenze für im Haushalt lebende Kinder von 12 auf 14 Jahre an. Damit unterstützt sie Familien über den gesetzlichen Standard hinaus.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der BKK Melitta HMR und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.