Haushaltshilfe – das zahlt die BKK Merck
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die BKK Merck nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die BKK Merck die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der BKK Merck
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der BKK Merck ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der BKK Merck
Leistungsumfang: Erstattung der Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn der Versicherte aufgrund von Krankheit oder nach der Geburt eines Kindes nicht in der Lage ist, den Haushalt zu führen.
Eigenanteil: Kein Eigenanteil, die Kosten werden vollständig übernommen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Antragsweg: Der Antrag kann online über die Online-Geschäftsstelle gestellt werden oder indem ein Formular ausgefüllt und eingereicht wird.
Besonderheiten: Die Merck BKK bietet zusätzliche Unterstützung für Familien und Auszubildende, die eine Haushaltshilfe benötigen.
Häufige Fragen zur BKK Merck
Übernimmt die BKK Merck eine Haushaltshilfe?
Ja, die BKK Merck übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer ambulanten Operation oder schwerer Krankheit Ihren Haushalt nicht weiterführen können, keine andere Person im Haushalt diese Aufgabe übernehmen kann und mindestens ein Kind unter 12 Jahren (oder ein behindertes Kind) im Haushalt lebt.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der BKK Merck?
Die Zuzahlung ist gesetzlich geregelt. Sie beträgt 10 % der täglichen Kosten, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Kalendertag der Inanspruchnahme.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der BKK Merck?
Um Haushaltshilfe zu beantragen, benötigen Sie einen Antrag von der BKK Merck sowie eine ärztliche Bescheinigung. Das Antragsformular können Sie auf der Website der Krankenkasse herunterladen oder in einem Service-Center anfordern.
Was unterscheidet die BKK Merck bei der Haushaltshilfe?
Die BKK Merck gewährt die Haushaltshilfe im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des § 38 SGB V. Die Leistungen entsprechen dem gesetzlichen Standard, zum Beispiel bei der Altersgrenze von 12 Jahren für im Haushalt lebende Kinder.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der BKK Merck und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.