Haushaltshilfe – das zahlt die BKK PFAFF
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die BKK PFAFF nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die BKK PFAFF die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der BKK PFAFF
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der BKK PFAFF ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der BKK PFAFF
Leistungsumfang: Unterstützung bei der Haushaltführung für schwer erkrankte Versicherte und deren Familien: bis zu 26 Wochen für Versicherte mit Kindern bis 14 Jahren, 4 Wochen für Versicherte ohne Kinder, sowie Unterstützung bei Schwangerschaft.
Eigenanteil: Ab 18 Jahren beträgt die Zuzahlung 10% der täglichen Leistung, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro pro Tag. Keine Zuzahlung für Haushaltshilfe bei Schwangerschaft.
Antragsweg: Eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit, den voraussichtlichen Zeitraum und den täglichen Umfang der Haushaltshilfe ist erforderlich. Alternativ kann ein Online-Antrag gestellt werden.
Besonderheiten: Die Haushaltshilfe kann von privat beschafften Kräften oder durch Organisationen vermittelt werden. Eine Erstattung des Verdienstausfalls für Angehörige ist möglich.
Häufige Fragen zur BKK PFAFF
Übernimmt die BKK PFAFF eine Haushaltshilfe?
Ja, die BKK PFAFF übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie wegen einer schweren Krankheit oder bei Beschwerden in der Schwangerschaft Ihren Haushalt nicht weiterführen können. Der Anspruch besteht für bis zu 26 Wochen, wenn ein Kind unter 14 Jahren im Haushalt lebt, ansonsten für bis zu 4 Wochen.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der BKK PFAFF?
Für Versicherte ab 18 Jahren fällt die gesetzlich geregelte Zuzahlung an. Diese beträgt 10% der täglichen Kosten, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Tag. Bei Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung entfällt die Zuzahlung.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der BKK PFAFF?
Für den Antrag benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung, welche die Notwendigkeit, den voraussichtlichen Zeitraum und den täglichen Umfang der Haushaltshilfe bestätigt. Alternativ zur Einreichung per Post kann auch ein Online-Antrag gestellt werden.
Was unterscheidet die BKK PFAFF bei der Haushaltshilfe?
Die BKK PFAFF bietet einen besonders langen Leistungszeitraum von bis zu 26 Wochen für Familien mit Kindern unter 14 Jahren. Zudem ermöglicht sie die Beauftragung von privat beschafften Kräften und die Erstattung des Verdienstausfalls für pflegende Angehörige.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der BKK PFAFF und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.