Haushaltshilfe – das zahlt die BKK Pfalz
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die BKK Pfalz nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die BKK Pfalz die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der BKK Pfalz
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der BKK Pfalz ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der BKK Pfalz
Leistungsumfang: Die BKK Pfalz übernimmt die Kosten einer Haushaltshilfe, wenn Sie wegen Krankheit Ihren Haushalt nicht weiterführen können und niemand sonst die anfallenden Arbeiten übernehmen kann. Dies gilt auch, wenn Sie häusliche Krankenpflege erhalten und eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht führen kann. Unterstützung mit Haushaltshilfe für längstens 6 Wochen oder 30 Arbeitstage.
Eigenanteil: Es wurden keine speziellen Eigenanteil-Regelungen erwähnt.
Antragsweg: Um schnellstmöglich zu helfen, sollen die betreffenden Personen die BKK Pfalz direkt anrufen, um die Details zu besprechen.
Besonderheiten: Die BKK Pfalz bietet Haushaltshilfe auch dann an, wenn kein Kind im Haushalt lebt.
Häufige Fragen zur BKK Pfalz
Übernimmt die BKK Pfalz eine Haushaltshilfe?
Ja, die BKK Pfalz übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe für bis zu 6 Wochen bzw. 30 Arbeitstage, wenn Sie aufgrund von Krankheit Ihren Haushalt nicht weiterführen können und keine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgabe übernehmen kann.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der BKK Pfalz?
Da keine abweichenden Regelungen kommuniziert wurden, gilt die gesetzliche Zuzahlung. Diese beträgt 10 % der Kosten pro Kalendertag, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der BKK Pfalz?
Die BKK Pfalz empfiehlt für eine schnelle Bearbeitung die direkte telefonische Kontaktaufnahme unter der kostenfreien Rufnummer 0800 133 33 00, um alle notwendigen Details und den Ablauf zu besprechen.
Was unterscheidet die BKK Pfalz bei der Haushaltshilfe?
Eine wesentliche Besonderheit der BKK Pfalz ist, dass der Anspruch auf Haushaltshilfe auch dann besteht, wenn kein Kind im Haushalt lebt. Dies stellt eine Leistungserweiterung über die gesetzlichen Regelungen hinaus dar.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der BKK Pfalz und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.