Haushaltshilfe – das zahlt die BKK ProVita
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die BKK ProVita nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die BKK ProVita die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der BKK ProVita
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der BKK ProVita ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der BKK ProVita
Leistungsumfang: BKK ProVita übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe bei Krankenhausaufenthalt, Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen, oder wenn häusliche Krankenpflege erforderlich ist. Maximale Leistungsdauer: 4 Wochen für Versicherte ohne Kinder unter 12 Jahren, 26 Wochen für Versicherte mit Kindern unter 12 Jahren. Die Kosten der Haushaltshilfe werden in Höhe der vereinbarten Vergütungen übernommen, direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
Eigenanteil: Versicherte ab 18 Jahren müssen eine Zuzahlung von 10 % der Kosten leisten, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Tag, jedoch nicht mehr als der tägliche Gesamtaufwand für die Haushaltshilfe.
Antragsweg: Die Zustimmung zur Kostenübernahme muss im Voraus eingeholt werden. Anträge können über die Online-Antrag-Seite der BKK ProVita gestellt werden.
Besonderheiten: Übernahme auch bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit, wenn kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt.
Häufige Fragen zur BKK ProVita
Übernimmt die BKK ProVita eine Haushaltshilfe?
Ja, die BKK ProVita übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe bei Krankenhausaufenthalt, Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen, häuslicher Krankenpflege oder bei schwerer Krankheit. Voraussetzung ist, dass keine andere im Haushalt lebende Person diesen weiterführen kann. Die Leistungsdauer beträgt bis zu 26 Wochen, wenn ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt, ansonsten bis zu 4 Wochen.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der BKK ProVita?
Für volljährige Versicherte beträgt die gesetzliche Zuzahlung 10 % der Kosten pro Kalendertag. Das sind mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Tag, jedoch nie mehr, als die Haushaltshilfe tatsächlich kostet.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der BKK ProVita?
Die Kostenübernahme für die Haushaltshilfe muss vor Beginn der Leistung bei der BKK ProVita beantragt und genehmigt werden. Anträge können Sie bequem über die Online-Antragsseite der Krankenkasse stellen.
Was unterscheidet die BKK ProVita bei der Haushaltshilfe?
Die BKK ProVita gewährt als Satzungsleistung Haushaltshilfe auch bei schwerer Krankheit oder einer akuten Verschlimmerung einer Krankheit, wenn kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt. Zudem ist die maximale Leistungsdauer von bis zu 26 Wochen für Haushalte mit Kindern unter 12 Jahren besonders großzügig.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der BKK ProVita und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.