Haushaltshilfe – das zahlt die BKK PwC
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die BKK PwC nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die BKK PwC die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der BKK PwC
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der BKK PwC ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der BKK PwC
Leistungsumfang: Haushaltshilfe umfasst alle Tätigkeiten, die zum Führen eines Haushalts gehören, wie Kinderbetreuung, Zubereitung von Mahlzeiten und Reinigung des Haushalts. Anspruch besteht bei hospitalisierten Mitgliedern sowie bei akuten Krankheiten oder Schwangerschaftskomplikationen, die die Fortführung des Haushalts unmöglich machen.
Eigenanteil: Versicherte müssen einen gesetzlichen Eigenanteil von zehn Prozent der täglichen Kosten zahlen, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag der Inanspruchnahme der Haushaltshilfe.
Antragsweg: Die Haushaltshilfe wird als Anspruchsleistung gewährt und kann frühestens ab Antragstellung gewährt werden. Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Bedarf einen Antrag zu stellen.
Besonderheiten: Die Hilfe kann von Verwandten bis zum 2. Grad, Dritten (z. B. Nachbarn, Freunden) oder von gemeinnützigen Einrichtungen geleistet werden. Umfang der Hilfe hängt von den individuellen Umständen ab.
Häufige Fragen zur BKK PwC
Übernimmt die BKK PwC eine Haushaltshilfe?
Ja, die BKK PwC übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 38 SGB V erfüllt sind. Dies ist der Fall, wenn Ihnen aufgrund von Krankenhausbehandlung, schwerer Krankheit oder nach einer Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und ein Kind unter 12 Jahren (oder ein Kind mit Behinderung) im Haushalt lebt.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der BKK PwC?
Der gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteil beträgt 10 % der täglichen Kosten für die Haushaltshilfe. Das sind mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Tag. Diese Zuzahlung wird für die Dauer der Inanspruchnahme fällig.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der BKK PwC?
Um Haushaltshilfe zu beantragen, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung, die die medizinische Notwendigkeit bescheinigt. Reichen Sie dieses Attest bei der BKK PwC ein. Das Service-Team der Krankenkasse prüft den Anspruch und kümmert sich um die weiteren Schritte.
Was unterscheidet die BKK PwC bei der Haushaltshilfe?
Die BKK PwC erbringt die Haushaltshilfe als gesetzliche Regelleistung. Ein wesentlicher Vorteil liegt im exklusiven Charakter als geschlossene Betriebskrankenkasse, was für die Versicherten oft einen persönlicheren und direkteren Service bedeutet.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der BKK PwC und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.