Haushaltshilfe – das zahlt die BKK RWE
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die BKK RWE nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die BKK RWE die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der BKK RWE
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der BKK RWE ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der BKK RWE
Leistungsumfang: Haushaltshilfen übernehmen Aufgaben wie Einkaufen von Lebensmitteln, Kochen, Reinigen der Wohnung, Waschen, Bügeln und Einräumen der Wäsche sowie Kinderbetreuung. Anspruch besteht bei Hospitalisierung, Rehabilitationsmaßnahmen, Schwangerschaft oder nach Geburt, wenn kein Haushaltsmitglied den Haushalt führen kann und ein Kind unter 14 Jahren im Haushalt lebt.
Eigenanteil: Keine spezifischen Informationen zum Eigenanteil angegeben. Kostenübernahme muss vor Inanspruchnahme der Unterstützung beantragt werden.
Antragsweg: Sie müssen die Kostenübernahme für die Haushaltshilfe beantragen, bevor Sie die Unterstützung in Anspruch nehmen. Antragsunterlagen werden nach einem Beratungsgespräch über die Servicehotline zugesendet.
Besonderheiten: Die Dauer der Unterstützung kann bis zu 4 Wochen nach einer schweren Erkrankung oder Operation betragen. Bei einem Kind unter 14 Jahren kann sich die Dauer auf bis zu 26 Wochen verlängern.
Häufige Fragen zur BKK RWE
Übernimmt die BKK RWE eine Haushaltshilfe?
Ja, die energie-BKK (ehemals BKK RWE) übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 38 SGB V erfüllt sind. Ein Anspruch besteht in der Regel, wenn Sie wegen einer stationären Behandlung oder schweren Erkrankung den Haushalt nicht weiterführen können und mindestens ein Kind unter 14 Jahren in Ihrem Haushalt lebt.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der BKK RWE?
Ihre Zuzahlung ist gesetzlich geregelt. Sie beträgt 10 % der Kosten pro Tag, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Kalendertag, für den Sie die Leistung in Anspruch nehmen.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der BKK RWE?
Für den Antrag benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Haushaltshilfe. Das entsprechende Formular stellt die energie-BKK auf ihrer Webseite zur Verfügung. Reichen Sie dieses Formular ausgefüllt bei Ihrer Krankenkasse ein, um die Leistung zu beantragen.
Was unterscheidet die BKK RWE bei der Haushaltshilfe?
Als besondere Satzungsleistung gewährt die energie-BKK Haushaltshilfe, solange ein Kind im Haushalt lebt, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die gesetzliche Standardregelung endet bereits mit dem 12. Lebensjahr des Kindes.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der BKK RWE und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.