Haushaltshilfe – das zahlt die BKK Salzgitter
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die BKK Salzgitter nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die BKK Salzgitter die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der BKK Salzgitter
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der BKK Salzgitter ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der BKK Salzgitter
Leistungsumfang: Übernahme der Kosten für Haushaltshilfe unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. bei Krankenhausbehandlung oder anderen vom Anbieter bezahlten Leistungen, wenn keine im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann. Zusätzlich wird Haushaltshilfe auch bei ambulanten Erkrankungen bis zu maximal sechs Wochen gewährt.
Eigenanteil: 10 % der kalendertäglichen Kosten, mindestens 5,00 € und höchstens 10,00 € täglich, außer bei Schwangerschaft oder Entbindung.
Antragsweg: Die Antragstellung erfolgt über die Webseite oder Kontakt mit der Kasse.
Besonderheiten: Die Unterstützung wird nur gewährt, wenn ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind im Haushalt lebt, das auf Hilfe angewiesen ist.
Häufige Fragen zur BKK Salzgitter
Übernimmt die BKK Salzgitter eine Haushaltshilfe?
Ja, die BKK Salzgitter übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 38 SGB V erfüllt sind. Ein Anspruch besteht beispielsweise bei einem Krankenhausaufenthalt, einer schweren Erkrankung oder einer Risikoschwangerschaft, wenn dadurch die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und ein Kind versorgt werden muss.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der BKK Salzgitter?
Für die Haushaltshilfe fällt die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung an. Diese beträgt 10 % der Kosten pro Kalendertag, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Besteht der Anspruch im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft oder der Geburt, entfällt die Zuzahlung.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der BKK Salzgitter?
Für die Beantragung benötigen Sie das Formular 'Antrag auf Haushaltshilfe', das auf der Website der BKK Salzgitter zum Download bereitsteht. Ihr Arzt muss die medizinische Notwendigkeit auf dem Formular bescheinigen. Den vollständig ausgefüllten Antrag reichen Sie anschließend direkt bei der Krankenkasse ein.
Was unterscheidet die BKK Salzgitter bei der Haushaltshilfe?
Die BKK Salzgitter bietet eine erweiterte Satzungsleistung: Während der gesetzliche Anspruch eine Altersgrenze von 12 Jahren für das zu betreuende Kind vorsieht, hat die BKK Salzgitter diese Grenze auf unter 14 Jahre angehoben. Dies bietet Familien länger Unterstützung.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der BKK Salzgitter und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.