Haushaltshilfe – das zahlt die BKK SBH
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die BKK SBH nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die BKK SBH die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der BKK SBH
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der BKK SBH ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der BKK SBH
Leistungsumfang: Kostenübernahme für Haushaltshilfe bei Erkrankung der haushaltsführenden Person, wenn keine andere Person den Haushalt weiterführen kann und ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind im Haushalt lebt, das auf Hilfe angewiesen ist. Auch Übernahme der Kosten für bis zu vier Wochen bei ärztlicher Bescheinigung, wenn die Weiterführung des Haushalts wegen Krankheit nicht möglich ist.
Eigenanteil: 10% der Kosten, mindestens 5 €, maximal 10 € je Kalendertag.
Antragsweg: Die Kosten werden nach Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung übernommen.
Besonderheiten: Die Kosten werden nur übernommen, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Häufige Fragen zur BKK SBH
Übernimmt die BKK SBH eine Haushaltshilfe?
Ja, die BKK SBH übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie aufgrund einer Krankheit den Haushalt nicht weiterführen können, keine andere im Haushalt lebende Person dies übernehmen kann und ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes, auf Hilfe angewiesenes Kind im Haushalt lebt.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der BKK SBH?
Der gesetzlich geregelte Eigenanteil beträgt 10 % der täglichen Kosten für die Haushaltshilfe. Sie zahlen dabei mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Kalendertag.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der BKK SBH?
Um Haushaltshilfe zu beantragen, benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit. Diese reichen Sie bei der BKK SBH ein, um die Kostenübernahme zu prüfen und zu veranlassen.
Was unterscheidet die BKK SBH bei der Haushaltshilfe?
Die BKK SBH orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben. Eine Besonderheit ist die Kostenübernahme für bis zu vier Wochen, sofern die Notwendigkeit ärztlich bescheinigt ist und die gesetzlichen Voraussetzungen, wie das Vorhandensein eines betreuungsbedürftigen Kindes, erfüllt sind.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der BKK SBH und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.