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Haushaltshilfe geschlossen – mit der BKK Technoform geprüft anmelden

Erfahren Sie, wie die BKK Technoform Haushaltshilfe nach § 38 SGB V erstattet – mit Antrag, Höchstdauer und Eigenanteil im Überblick.

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Die BKK Technoform unterstützt Sie zuverlässig, wenn Sie Ihren Haushalt aufgrund einer Krankheit nicht mehr selbst führen können. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt die Kasse die Kosten für eine qualifizierte Haushaltshilfe. Eine Besonderheit ist die mögliche Unterstützung auch während einer ambulanten Behandlung, um die Versorgung Ihrer Familie sicherzustellen.

Haushaltshilfe – das zahlt die BKK Technoform

Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die BKK Technoform nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.

Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).

Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.

Höchstdauer
Bis 4 Wochen, bei Kindern unter 12 bis 26 Wochen
Eigenanteil
10 % der Kosten, mind. 5 € / max. 10 € pro Tag
Antrag
Vor Beginn bei Ihrer Kasse stellen – ärztliche Bescheinigung erforderlich

Wann zahlt die BKK Technoform die Haushaltshilfe?

  • Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha

    Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.

  • Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege

    Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.

  • Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt

    Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.

  • Krankes Kind unter 12 Jahren

    Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).

So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der BKK Technoform

  1. Ärztliche Bescheinigung einholen

    Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).

  2. Antrag bei der Kasse stellen

    Reichen Sie den Antrag direkt bei der BKK Technoform ein – am besten vor Beginn der Hilfe.

  3. Anbieter wählen

    Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.

  4. Hilfe in Anspruch nehmen

    Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.

Besonderheiten bei der BKK Technoform

Leistungsumfang: Die BKK Technoform übernimmt die Kosten für Haushaltshilfe, wenn die Person, die den Haushalt führt, wegen Krankheit nicht in der Lage ist, den Haushalt fortzuführen. Voraussetzung ist, dass bei Beginn der Haushaltshilfe ein Kind im Haushalt lebt, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Die Haushaltshilfe wird für maximal 8 Stunden pro Leistungstag und längstens für 20 Leistungstage pro Kalenderjahr gewährt.

Eigenanteil: Pro Kalendertag zahlen Sie 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Bei Befreiung von der Zuzahlung oder bei Schwangerschaftskosten entstehen keine Kosten.

Antragsweg: Die Haushaltshilfe muss vorher beantragt werden. Die BKK Technoform sendet die entsprechenden Formulare zu. Ein Arzt gibt eine Empfehlung ab, warum und in welchem Umfang Haushaltshilfe benötigt wird.

Besonderheiten: Haushaltshilfe ist auch bei akuten, nicht chronischen Krankheiten möglich, wenn eine andere Person im Haushalt nicht einspringen kann. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grad werden keine Kosten erstattet, jedoch können Fahrkosten und Verdienstausfall erstattet werden.

Häufige Fragen zur BKK Technoform

Übernimmt die BKK Technoform eine Haushaltshilfe?

Ja, die BKK Technoform übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie krankheitsbedingt den Haushalt nicht weiterführen können und mindestens ein Kind unter 12 Jahren oder ein Kind mit Behinderung in Ihrem Haushalt lebt. Die Unterstützung ist auf maximal 8 Stunden täglich und 20 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.

Wie hoch ist der Eigenanteil bei der BKK Technoform?

Der gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteil beträgt 10 Prozent der Kosten pro Kalendertag, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Wenn die Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung notwendig wird oder Sie von Zuzahlungen befreit sind, entfällt der Eigenanteil.

Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der BKK Technoform?

Der Antrag auf Haushaltshilfe muss vor der Inanspruchnahme bei der BKK Technoform gestellt werden. Kontaktieren Sie die Krankenkasse, um die entsprechenden Formulare zu erhalten. Ihr behandelnder Arzt muss zudem die medizinische Notwendigkeit der Hilfe bescheinigen.

Was unterscheidet die BKK Technoform bei der Haushaltshilfe?

Die BKK Technoform gewährt Haushaltshilfe auch bei einer ambulanten Behandlung, sofern dadurch die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Bei der Hilfe durch nahe Verwandte (bis zum 2. Grad) werden zwar deren Arbeitsstunden nicht, unter bestimmten Voraussetzungen aber entstandene Fahrkosten oder ein nachgewiesener Verdienstausfall erstattet.

Wichtiger Hinweis

Wir sind kein Vertragspartner der BKK Technoform und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.

Welche Hilfe-Situation passt zu Ihnen?

Geprüfte Anbieter bei der BKK Technoform – sortiert nach Lebenssituation.

Ratgeber rund um Ihre Kostenübernahme

§ 38 SGB V, Eigenanteil, Antrag und Widerspruch – alles, was Versicherte der BKK Technoform wissen sollten.

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