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Anspruch auf Haushaltshilfe? BKK VBU prüft Ihre Situation

Erfahren Sie, wie die BKK VBU Haushaltshilfe nach § 38 SGB V erstattet – mit Antrag, Höchstdauer und Eigenanteil im Überblick.

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BKK VBU — Kontakt

Prenzlauer Allee 96, 10409 Berlin

Die BKK VBU legt als Krankenkasse großen Wert auf die Unterstützung von Familien. Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung, eines Krankenhausaufenthalts oder einer Reha-Maßnahme Ihren Haushalt nicht weiterführen können, unterstützt Sie die BKK VBU mit einer Haushaltshilfe und bietet dabei sogar Leistungen über den gesetzlichen Rahmen hinaus.

Haushaltshilfe – das zahlt die BKK VBU

Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die BKK VBU nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.

Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).

Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.

Höchstdauer
Bis 4 Wochen, bei Kindern unter 12 bis 26 Wochen
Eigenanteil
10 % der Kosten, mind. 5 € / max. 10 € pro Tag
Antrag
Vor Beginn bei Ihrer Kasse stellen – ärztliche Bescheinigung erforderlich

Wann zahlt die BKK VBU die Haushaltshilfe?

  • Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha

    Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.

  • Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege

    Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.

  • Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt

    Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.

  • Krankes Kind unter 12 Jahren

    Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).

So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der BKK VBU

  1. Ärztliche Bescheinigung einholen

    Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).

  2. Antrag bei der Kasse stellen

    Reichen Sie den Antrag direkt bei der BKK VBU ein – am besten vor Beginn der Hilfe.

  3. Anbieter wählen

    Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.

  4. Hilfe in Anspruch nehmen

    Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.

Besonderheiten bei der BKK VBU

Leistungsumfang: Reinigen der Wohnung, Einkaufen und Mahlzeiten zubereiten, Kinderbetreuung

Eigenanteil: 10% der Kosten pro Kalendertag, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro; keine Kosten bei Zuzahlungsbefreiung oder Schwangerschaft.

Antragsweg: Arztbescheinigung erforderlich; Kontaktaufnahme vor Inanspruchnahme der Haushaltshilfe.

Besonderheiten: Hilfe kann auch in Anspruch genommen werden, wenn kein Kind im Haushalt lebt.

Häufige Fragen zur BKK VBU

Übernimmt die BKK VBU eine Haushaltshilfe?

Ja, die BKK VBU übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie wegen einer Krankheit Ihren Haushalt nicht weiterführen können und ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt. Darüber hinaus bietet die Kasse als Satzungsleistung auch in weiteren Situationen eine Haushaltshilfe an, z.B. wenn kein Kind im Haushalt lebt.

Wie hoch ist der Eigenanteil bei der BKK VBU?

Die Zuzahlung ist gesetzlich geregelt. Sie beträgt 10 % der täglichen Kosten, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Tag.

Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der BKK VBU?

Um Haushaltshilfe zu beantragen, benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit und Dauer. Anschließend füllen Sie den 'Antrag auf Haushaltshilfe' der BKK VBU aus und reichen beide Dokumente bei der Krankenkasse ein.

Was unterscheidet die BKK VBU bei der Haushaltshilfe?

Die BKK VBU bietet Mehrleistungen (Satzungsleistungen) an. So kann eine Haushaltshilfe für bis zu 26 Wochen gewährt werden, wenn Ihr Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Außerdem ist eine Haushaltshilfe für bis zu vier Wochen auch dann möglich, wenn kein Kind im Haushalt lebt oder es älter ist.

Wichtiger Hinweis

Wir sind kein Vertragspartner der BKK VBU und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.

Welche Hilfe-Situation passt zu Ihnen?

Geprüfte Anbieter bei der BKK VBU – sortiert nach Lebenssituation.

Ratgeber rund um Ihre Kostenübernahme

§ 38 SGB V, Eigenanteil, Antrag und Widerspruch – alles, was Versicherte der BKK VBU wissen sollten.

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