Haushaltshilfe – das zahlt die BKK VBU
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die BKK VBU nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die BKK VBU die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der BKK VBU
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der BKK VBU ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der BKK VBU
Leistungsumfang: Reinigen der Wohnung, Einkaufen und Mahlzeiten zubereiten, Kinderbetreuung
Eigenanteil: 10% der Kosten pro Kalendertag, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro; keine Kosten bei Zuzahlungsbefreiung oder Schwangerschaft.
Antragsweg: Arztbescheinigung erforderlich; Kontaktaufnahme vor Inanspruchnahme der Haushaltshilfe.
Besonderheiten: Hilfe kann auch in Anspruch genommen werden, wenn kein Kind im Haushalt lebt.
Häufige Fragen zur BKK VBU
Übernimmt die BKK VBU eine Haushaltshilfe?
Ja, die BKK VBU übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie wegen einer Krankheit Ihren Haushalt nicht weiterführen können und ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt. Darüber hinaus bietet die Kasse als Satzungsleistung auch in weiteren Situationen eine Haushaltshilfe an, z.B. wenn kein Kind im Haushalt lebt.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der BKK VBU?
Die Zuzahlung ist gesetzlich geregelt. Sie beträgt 10 % der täglichen Kosten, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Tag.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der BKK VBU?
Um Haushaltshilfe zu beantragen, benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit und Dauer. Anschließend füllen Sie den 'Antrag auf Haushaltshilfe' der BKK VBU aus und reichen beide Dokumente bei der Krankenkasse ein.
Was unterscheidet die BKK VBU bei der Haushaltshilfe?
Die BKK VBU bietet Mehrleistungen (Satzungsleistungen) an. So kann eine Haushaltshilfe für bis zu 26 Wochen gewährt werden, wenn Ihr Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Außerdem ist eine Haushaltshilfe für bis zu vier Wochen auch dann möglich, wenn kein Kind im Haushalt lebt oder es älter ist.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der BKK VBU und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.