Haushaltshilfe – das zahlt die BKK VDN
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die BKK VDN nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die BKK VDN die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der BKK VDN
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der BKK VDN ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der BKK VDN
Leistungsumfang: Haushaltshilfe während stationärer Behandlung, ärztlich verordneter ambulanter Behandlung (max. 8 Wochen pro Kalenderjahr), Reha- oder Vorsorgemaßnahme, Begleitung eines Kindes ins Krankenhaus. Bis zu 26 Wochen Unterstützung bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung. Anspruch auch bei Erholung nach Krankenhausaufenthalt oder ambulanten Operationen.
Eigenanteil: Bei selbst organisierter Haushaltshilfe: Tageshöchstsatz von 98 Euro (12,25 Euro pro Stunde), abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung. Bei Inanspruchnahme von unbezahltem Urlaub wird der Nettoverdienstausfall, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung, erstattet.
Antragsweg: Die Haushaltshilfe muss vor ihrer Nutzung bei der Krankenkasse beantragt werden – außer in dringenden Akutfällen.
Besonderheiten: Für Kinder mit Behinderung gibt es keine Altersgrenze. Bei Pflegebedürftigen (Pflegegrad 2 bis 5) besteht kein Anspruch auf Haushaltshilfe, jedoch werden andere spezielle Leistungen angeboten.
Häufige Fragen zur BKK VDN
Übernimmt die BKK VDN eine Haushaltshilfe?
Ja, die BKK VDN übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie diese wegen einer Krankenhausbehandlung, einer Reha-Maßnahme oder einer ärztlich verordneten ambulanten Behandlung benötigen. Ein Anspruch besteht auch bei schwerer Krankheit für bis zu 26 Wochen. Voraussetzung ist, dass ein Kind unter 14 Jahren oder ein Kind mit Behinderung im Haushalt lebt und niemand sonst den Haushalt führen kann.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der BKK VDN?
Für die Leistung der Haushaltshilfe fällt bei der BKK VDN die gesetzliche Zuzahlung an. Diese beträgt 10 % der täglichen Kosten, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Kalendertag.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der BKK VDN?
Sie müssen die Haushaltshilfe vor der Inanspruchnahme bei der BKK VDN beantragen. Nutzen Sie hierfür bitte das offizielle Antragsformular der Krankenkasse. In dringenden Akutfällen kann eine Genehmigung auch nachträglich erfolgen.
Was unterscheidet die BKK VDN bei der Haushaltshilfe?
Eine Besonderheit der BKK VDN ist, dass der Anspruch auf Haushaltshilfe für Eltern mit Kindern bis zum 14. Lebensjahr gilt, was über die gesetzliche Regelung hinausgeht. Zudem wird die Leistung bei schwerer Krankheit für einen längeren Zeitraum von bis zu 26 Wochen gewährt. Wichtig ist, dass die BKK VDN ausschließlich Kosten für Partnerdienste übernimmt, mit denen ein Vertrag besteht.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der BKK VDN und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.