Haushaltshilfe – das zahlt die BKK VDN
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die BKK VDN nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die BKK VDN die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der BKK VDN
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der BKK VDN ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der BKK VDN
Leistungsumfang: Haushaltshilfe während stationärer Behandlung, ärztlich verordneter ambulanter Behandlung (max. 8 Wochen pro Kalenderjahr), Reha- oder Vorsorgemaßnahme, Begleitung eines Kindes ins Krankenhaus. Bis zu 26 Wochen Unterstützung bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung. Anspruch auch bei Erholung nach Krankenhausaufenthalt oder ambulanten Operationen.
Eigenanteil: Bei selbst organisierter Haushaltshilfe: Tageshöchstsatz von 98 Euro (12,25 Euro pro Stunde), abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung. Bei Inanspruchnahme von unbezahltem Urlaub wird der Nettoverdienstausfall, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung, erstattet.
Antragsweg: Die Haushaltshilfe muss vor ihrer Nutzung bei der Krankenkasse beantragt werden – außer in dringenden Akutfällen.
Besonderheiten: Für Kinder mit Behinderung gibt es keine Altersgrenze. Bei Pflegebedürftigen (Pflegegrad 2 bis 5) besteht kein Anspruch auf Haushaltshilfe, jedoch werden andere spezielle Leistungen angeboten.
Häufige Fragen zur BKK VDN
Übernimmt die BKK VDN eine Haushaltshilfe?
Ja, die BKK VDN übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 38 SGB V erfüllt sind. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Sie wegen Krankheit Ihren Haushalt nicht weiterführen können und ein Kind unter 12 Jahren oder ein Kind mit Behinderung im Haushalt lebt.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der BKK VDN?
Die gesetzliche Zuzahlung für eine Haushaltshilfe beträgt 10 % der Kosten pro Tag, mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro täglich. Diese gesetzliche Regelung gilt auch für Versicherte der BKK VDN.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der BKK VDN?
Um Haushaltshilfe zu beantragen, benötigen Sie eine Bescheinigung Ihres Arztes über die medizinische Notwendigkeit. Füllen Sie anschließend den Antrag der BKK VDN aus, den Sie auf deren Website finden, und reichen Sie alle Unterlagen gemeinsam ein. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Kasse wird empfohlen.
Was unterscheidet die BKK VDN bei der Haushaltshilfe?
Die BKK VDN erbringt die Haushaltshilfe als gesetzliche Regelleistung zuverlässig und serviceorientiert. Als regional in NRW verankerte Kasse legt sie Wert auf eine persönliche Betreuung und eine unbürokratische Abwicklung, um Sie in einer belastenden Situation bestmöglich zu unterstützen.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der BKK VDN und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.