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Haushaltshilfe nach § 38 SGB V mit der BKK Verbundplus

Erfahren Sie, wie die BKK Verbundplus Haushaltshilfe nach § 38 SGB V erstattet – mit Antrag, Höchstdauer und Eigenanteil im Überblick.

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BKK Verbundplus — Kontakt

BKK VerbundPlus Zeppelinring 13 88400 Biberach

Die BKK Verbundplus unterstützt Sie zuverlässig, wenn Sie krankheitsbedingt Hilfe im Haushalt benötigen. Neben dem gesetzlichen Anspruch bietet Ihnen die Kasse wertvolle Mehrleistungen im Rahmen ihrer Satzung, beispielsweise auch ohne dass ein Krankenhausaufenthalt notwendig ist.

Haushaltshilfe – das zahlt die BKK Verbundplus

Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die BKK Verbundplus nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.

Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).

Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.

Höchstdauer
Bis 4 Wochen, bei Kindern unter 12 bis 26 Wochen
Eigenanteil
10 % der Kosten, mind. 5 € / max. 10 € pro Tag
Antrag
Vor Beginn bei Ihrer Kasse stellen – ärztliche Bescheinigung erforderlich

Wann zahlt die BKK Verbundplus die Haushaltshilfe?

  • Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha

    Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.

  • Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege

    Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.

  • Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt

    Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.

  • Krankes Kind unter 12 Jahren

    Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).

So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der BKK Verbundplus

  1. Ärztliche Bescheinigung einholen

    Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).

  2. Antrag bei der Kasse stellen

    Reichen Sie den Antrag direkt bei der BKK Verbundplus ein – am besten vor Beginn der Hilfe.

  3. Anbieter wählen

    Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.

  4. Hilfe in Anspruch nehmen

    Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.

Besonderheiten bei der BKK Verbundplus

Leistungsumfang: Kostenübernahme für Haushaltshilfe während: 1. Ambulanter Behandlung aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung (bis zu 26 Wochen). 2. Schwangerschaftsbedingten Beschwerden und Entbindung. 3. Stationärem Krankenhaus- oder Rehabilitationsaufenthalt. Der Antrag muss vor Inanspruchnahme gestellt werden.

Eigenanteil: Die Zuzahlung beträgt 10 % der Kosten je Kalendertag (mindestens 5 EUR, höchstens 10 EUR). Bei Schwangerschaft oder Entbindung sind keine Zuzahlungen erforderlich.

Antragsweg: Die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe muss vor Inanspruchnahme bei der BKK VerbundPlus beantragt werden. Kontaktieren Sie die Kasse für Hilfe beim Antrag.

Besonderheiten: Die BKK erstattet für Ehepartner in unbezahltem Urlaub bis zu 379,15 EUR abzüglich der Zuzahlung und übernimmt Kosten für nahe Verwandte bis 12,25 EUR pro Stunde.

Häufige Fragen zur BKK Verbundplus

Übernimmt die BKK Verbundplus eine Haushaltshilfe?

Ja, die BKK Verbundplus übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe unter den gesetzlichen Voraussetzungen (§ 38 SGB V). Zusätzlich bietet sie als Satzungsleistung auch dann eine Haushaltshilfe an, wenn Ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit nicht möglich ist, ohne dass eine stationäre Behandlung erforderlich ist.

Wie hoch ist der Eigenanteil bei der BKK Verbundplus?

Der gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteil beträgt 10 % der Kosten pro Kalendertag. Das sind mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag, aber nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten.

Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der BKK Verbundplus?

Der Antrag auf Haushaltshilfe muss vor Beginn der Leistung bei der BKK Verbundplus eingereicht werden. Sie benötigen hierfür eine ärztliche Bescheinigung. Das entsprechende Formular stellt die Krankenkasse auf ihrer Webseite zur Verfügung.

Was unterscheidet die BKK Verbundplus bei der Haushaltshilfe?

Die BKK Verbundplus geht über die gesetzliche Regelung hinaus. Sie gewährt Haushaltshilfe als Satzungsleistung auch bei schwerer Krankheit ohne Krankenhausaufenthalt. Zudem gilt die erweiterte Leistung, solange ein im Haushalt lebendes Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (gesetzlich: 12. Lebensjahr).

Wichtiger Hinweis

Wir sind kein Vertragspartner der BKK Verbundplus und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.

Welche Hilfe-Situation passt zu Ihnen?

Geprüfte Anbieter bei der BKK Verbundplus – sortiert nach Lebenssituation.

Ratgeber rund um Ihre Kostenübernahme

§ 38 SGB V, Eigenanteil, Antrag und Widerspruch – alles, was Versicherte der BKK Verbundplus wissen sollten.

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