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Kostenübernahme Haushaltshilfe – BKK Werra-Meissner Schritt für Schritt

Erfahren Sie, wie die BKK Werra-Meissner Haushaltshilfe nach § 38 SGB V erstattet – mit Antrag, Höchstdauer und Eigenanteil im Überblick.

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BKK Werra-Meissner — Kontakt

Sudetenlandstraße 2a, 37269 Eschwege

Die BKK Werra-Meissner unterstützt Sie zuverlässig, wenn Sie Hilfe im Haushalt benötigen, sei es aufgrund einer Schwangerschaft, eines Krankenhausaufenthalts oder ärztlich verordneter häuslicher Krankenpflege. Als regional in Hessen verankerte Krankenkasse legt sie Wert auf eine unkomplizierte Unterstützung ihrer Versicherten. Die Kostenübernahme muss stets im Einzelfall geprüft und vorab beantragt werden.

Haushaltshilfe – das zahlt die BKK Werra-Meissner

Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die BKK Werra-Meissner nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.

Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).

Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.

Höchstdauer
Bis 4 Wochen, bei Kindern unter 12 bis 26 Wochen
Eigenanteil
10 % der Kosten, mind. 5 € / max. 10 € pro Tag
Antrag
Vor Beginn bei Ihrer Kasse stellen – ärztliche Bescheinigung erforderlich

Wann zahlt die BKK Werra-Meissner die Haushaltshilfe?

  • Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha

    Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.

  • Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege

    Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.

  • Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt

    Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.

  • Krankes Kind unter 12 Jahren

    Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).

So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der BKK Werra-Meissner

  1. Ärztliche Bescheinigung einholen

    Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).

  2. Antrag bei der Kasse stellen

    Reichen Sie den Antrag direkt bei der BKK Werra-Meissner ein – am besten vor Beginn der Hilfe.

  3. Anbieter wählen

    Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.

  4. Hilfe in Anspruch nehmen

    Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.

Besonderheiten bei der BKK Werra-Meissner

Leistungsumfang: Haushaltshilfe bei Schwangerschaft, Krankenhausaufenthalt, häuslicher Krankenpflege; Unterstützung für bis zu einem Monat im Jahr, wenn die haushaltsführende Person erkrankt ist und keine anderen im Haushalt lebenden Personen die Haushaltsführung übernehmen können.

Eigenanteil: Zuzahlungen fallen an für Personen über 18 Jahre: 10% der täglichen Kosten, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Bei Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft sind keine Zuzahlungen erforderlich.

Antragsweg: Die Bezuschussung der Haushaltshilfe muss im Einzelfall geprüft werden. Ein Antrag muss vor Beginn der Leistung gestellt werden. Informationen und der Antrag sind bei der BKK Werra-Meissner erhältlich.

Besonderheiten: Bei Unterstützung durch Verwandte bis zum 2. Grad ist keine Kostenerstattung möglich. Unterstützung durch Dritte wird bis zu 8 Stunden täglich mit einem Stundensatz von bis zu 12,25 Euro bezuschusst. Sonderregelungen für Fachkräfte von Organisationen, z.B. Caritas.

Häufige Fragen zur BKK Werra-Meissner

Übernimmt die BKK Werra-Meissner eine Haushaltshilfe?

Ja, die BKK Werra-Meissner übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie zum Beispiel wegen eines Krankenhausaufenthalts, häuslicher Krankenpflege oder einer Schwangerschaft den Haushalt nicht weiterführen können. Eine Unterstützung ist auch bis zu einem Monat im Jahr möglich, wenn die haushaltsführende Person erkrankt ist und niemand sonst im Haushalt helfen kann.

Wie hoch ist der Eigenanteil bei der BKK Werra-Meissner?

Für volljährige Versicherte fällt die gesetzliche Zuzahlung an. Diese beträgt 10 % der täglichen Kosten, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag. Eine wichtige Ausnahme: Wenn Sie die Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung benötigen, entfällt die Zuzahlung vollständig.

Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der BKK Werra-Meissner?

Der Antrag auf Haushaltshilfe muss zwingend vor Beginn der Maßnahme bei der BKK Werra-Meissner gestellt und von dieser genehmigt werden. Die notwendigen Formulare und weiterführende Informationen erhalten Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Was unterscheidet die BKK Werra-Meissner bei der Haushaltshilfe?

Eine Besonderheit ist, dass für die Hilfe durch nahe Verwandte (bis zum 2. Grad) keine Kosten erstattet werden. Bei der Unterstützung durch andere Privatpersonen oder Dienste übernimmt die Kasse bis zu 12,25 Euro pro Stunde für maximal 8 Stunden täglich. Für Fachkräfte von Organisationen wie der Caritas können gesonderte Regelungen gelten.

Wichtiger Hinweis

Wir sind kein Vertragspartner der BKK Werra-Meissner und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.

Welche Hilfe-Situation passt zu Ihnen?

Geprüfte Anbieter bei der BKK Werra-Meissner – sortiert nach Lebenssituation.

Ratgeber rund um Ihre Kostenübernahme

§ 38 SGB V, Eigenanteil, Antrag und Widerspruch – alles, was Versicherte der BKK Werra-Meissner wissen sollten.

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