Haushaltshilfe – das zahlt die BKK Wirtschaft & Finanzen
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die BKK Wirtschaft & Finanzen nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die BKK Wirtschaft & Finanzen die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der BKK Wirtschaft & Finanzen
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der BKK Wirtschaft & Finanzen ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der BKK Wirtschaft & Finanzen
Leistungsumfang: Versicherte erhalten Hilfe bei der Haushaltsführung, wenn sie krankheitsbedingt oder aufgrund von Schwangerschaft nicht mehr in der Lage sind, den Haushalt selbst zu führen. Die Hilfe kann auch durch Verwandte bis zum zweiten Grad erbracht werden. Die BKK W&F erstattet den Verdienstausfall dieser Personen bis zu 12,25 Euro pro Stunde. Die maximale Dauer der Leistungen beträgt bis zu 30 Wochen, sofern medizinisch notwendig.
Eigenanteil: Versicherte ab 18 Jahren zahlen einen Eigenanteil von 10 Prozent des täglichen von der BKK W&F zu leistenden Betrags, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro. Bei Bedarf aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung fallen keine Zuzahlungen an.
Antragsweg: Der notwendige Antrag auf Haushaltshilfe kann über die Onlinegeschäftsstelle beantragt werden und erfordert ein ärztliches Attest, das den Umfang der Unterstützung festlegt.
Besonderheiten: Die BKK W&F beteiligt sich über die gesetzlichen Vorgaben hinaus an den Kosten der Haushaltshilfe.
Häufige Fragen zur BKK Wirtschaft & Finanzen
Übernimmt die BKK Wirtschaft & Finanzen eine Haushaltshilfe?
Ja, die BKK Wirtschaft & Finanzen übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie diese aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer Schwangerschaft nicht selbst erledigen können. Die Leistung kann über den gesetzlichen Rahmen hinaus für bis zu 30 Wochen gewährt werden, sofern eine ärztliche Notwendigkeit besteht.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der BKK Wirtschaft & Finanzen?
Gemäß der gesetzlichen Regelung beträgt die Zuzahlung 10 % der täglichen Kosten, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Tag. Eine Ausnahme besteht bei Schwangerschaft und Entbindung, in diesen Fällen entfällt der Eigenanteil.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der BKK Wirtschaft & Finanzen?
Den Antrag auf Haushaltshilfe stellen Sie direkt bei der BKK Wirtschaft & Finanzen, idealerweise über deren Onlinegeschäftsstelle. Sie benötigen dafür eine ärztliche Bescheinigung, aus der die Notwendigkeit und der erforderliche Umfang der Hilfe hervorgehen.
Was unterscheidet die BKK Wirtschaft & Finanzen bei der Haushaltshilfe?
Die BKK Wirtschaft & Finanzen zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich über die gesetzlichen Vorgaben hinaus an den Kosten beteiligt und die Leistung für eine längere Dauer von bis zu 30 Wochen gewährt. Zudem erstattet sie auch Verwandten bis zum zweiten Grad den Verdienstausfall bis zu einem Stundensatz von 12,25 Euro, wenn diese die Haushaltshilfe übernehmen.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der BKK Wirtschaft & Finanzen und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.
