Haushaltshilfe – das zahlt die BKK Wirtschaft & Finanzen
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die BKK Wirtschaft & Finanzen nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die BKK Wirtschaft & Finanzen die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der BKK Wirtschaft & Finanzen
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der BKK Wirtschaft & Finanzen ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der BKK Wirtschaft & Finanzen
Leistungsumfang: Versicherte erhalten Hilfe bei der Haushaltsführung, wenn sie krankheitsbedingt oder aufgrund von Schwangerschaft nicht mehr in der Lage sind, den Haushalt selbst zu führen. Die Hilfe kann auch durch Verwandte bis zum zweiten Grad erbracht werden. Die BKK W&F erstattet den Verdienstausfall dieser Personen bis zu 12,25 Euro pro Stunde. Die maximale Dauer der Leistungen beträgt bis zu 30 Wochen, sofern medizinisch notwendig.
Eigenanteil: Versicherte ab 18 Jahren zahlen einen Eigenanteil von 10 Prozent des täglichen von der BKK W&F zu leistenden Betrags, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro. Bei Bedarf aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung fallen keine Zuzahlungen an.
Antragsweg: Der notwendige Antrag auf Haushaltshilfe kann über die Onlinegeschäftsstelle beantragt werden und erfordert ein ärztliches Attest, das den Umfang der Unterstützung festlegt.
Besonderheiten: Die BKK W&F beteiligt sich über die gesetzlichen Vorgaben hinaus an den Kosten der Haushaltshilfe.
Häufige Fragen zur BKK Wirtschaft & Finanzen
Übernimmt die BKK Wirtschaft & Finanzen eine Haushaltshilfe?
Ja, die BKK Wirtschaft & Finanzen übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe unter den gesetzlichen Voraussetzungen – zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt. Als besondere Mehrleistung erweitert die Kasse diesen Anspruch auch bei schwerer Krankheit für Familien mit Kindern bis zu 14 Jahren.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der BKK Wirtschaft & Finanzen?
Die Zuzahlung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Sie beträgt 10 % der Kosten pro Kalendertag, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro täglich.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der BKK Wirtschaft & Finanzen?
Um Haushaltshilfe zu beantragen, benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit. Diese reichen Sie zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular der BKK Wirtschaft & Finanzen bei der Krankenkasse ein. Der Antrag sollte vor Beginn der Leistung gestellt werden.
Was unterscheidet die BKK Wirtschaft & Finanzen bei der Haushaltshilfe?
Die BKK Wirtschaft & Finanzen bietet eine wertvolle Satzungsleistung, die über den gesetzlichen Standard hinausgeht: Sie übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe bei einer akuten, schweren Krankheit auch dann, wenn ein Kind im Alter von bis zu 14 Jahren im Haushalt lebt. Die gesetzliche Regelung sieht hier eine Altersgrenze von 12 Jahren vor.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der BKK Wirtschaft & Finanzen und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.
