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BKK Würth Haushaltshilfe – so übernimmt Ihre Betriebskrankenkasse (BKK) die Kosten

Erfahren Sie, wie die BKK Würth Haushaltshilfe nach § 38 SGB V erstattet – mit Antrag, Höchstdauer und Eigenanteil im Überblick.

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Als Versicherter der BKK Würth können Sie auf zuverlässige Unterstützung zählen, wenn Sie krankheitsbedingt Hilfe im Haushalt benötigen. Die Kasse sichert Sie nicht nur mit den gesetzlichen Standardleistungen ab, sondern überzeugt auch mit wertvollen Mehrleistungen, die vielen Familien den Alltag erleichtern.

Haushaltshilfe – das zahlt die BKK Würth

Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die BKK Würth nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.

Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).

Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.

Höchstdauer
Bis 4 Wochen, bei Kindern unter 12 bis 26 Wochen
Eigenanteil
10 % der Kosten, mind. 5 € / max. 10 € pro Tag
Antrag
Vor Beginn bei Ihrer Kasse stellen – ärztliche Bescheinigung erforderlich

Wann zahlt die BKK Würth die Haushaltshilfe?

  • Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha

    Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.

  • Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege

    Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.

  • Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt

    Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.

  • Krankes Kind unter 12 Jahren

    Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).

So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der BKK Würth

  1. Ärztliche Bescheinigung einholen

    Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).

  2. Antrag bei der Kasse stellen

    Reichen Sie den Antrag direkt bei der BKK Würth ein – am besten vor Beginn der Hilfe.

  3. Anbieter wählen

    Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.

  4. Hilfe in Anspruch nehmen

    Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.

Besonderheiten bei der BKK Würth

Leistungsumfang: Kurzfristige Unterstützung bei der Haushaltsführung, einschließlich Kinderbetreuung, Putzen, Kochen. Die Leistung wird gewährt, wenn die haushaltsführende Person aufgrund von Krankenheiten oder anderen schwerwiegenden Gründen (z.B. Krankenhausaufenthalt) den Haushalt nicht führen kann.

Eigenanteil: Versicherte ab 18 Jahren zahlen eine Zuzahlung von 10% der Kosten, mindestens 5 EUR und maximal 10 EUR pro Kalendertag. Bei Schwangerschaft und Entbindung entfällt die Zuzahlung.

Antragsweg: Antragstellung über die Online-Geschäftsstelle, die BKK Würth App oder direkt vor Ort. Bei schwerer Erkrankung ist eine ärztliche Stellungnahme erforderlich. Für selbstbeschaffte Haushaltshilfen gibt es ein spezielles Abrechnungsformular.

Besonderheiten: Leistung kann bis zu 26 Wochen je Behandlungsfall in Anspruch genommen werden. Bei der Feststellung des Stundenumfangs wird die Familienstruktur und die individuelle Situation berücksichtigt.

Häufige Fragen zur BKK Würth

Übernimmt die BKK Würth eine Haushaltshilfe?

Ja, die BKK Würth übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen einer Krankheit nicht möglich ist. Als besondere Mehrleistung wird die Hilfe nicht nur gewährt, wenn ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt, sondern bis zum 14. Lebensjahr des Kindes. Zudem kann die Hilfe auch bei schwerer Krankheit ohne Kind im Haushalt genehmigt werden.

Wie hoch ist der Eigenanteil bei der BKK Würth?

Für die Haushaltshilfe fällt die gesetzlich geregelte Zuzahlung an. Diese beträgt 10 % der täglichen Kosten, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Kalendertag.

Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der BKK Würth?

Sie benötigen zunächst eine Bescheinigung von Ihrem Arzt, die die Notwendigkeit der Haushaltshilfe bestätigt. Zusammen mit dem ausgefüllten Antrag, den Sie auf der Website der BKK Würth finden, reichen Sie die Unterlagen bei der Krankenkasse ein.

Was unterscheidet die BKK Würth bei der Haushaltshilfe?

Die BKK Würth hebt sich durch ihre Satzungsleistungen von der gesetzlichen Regelung ab. Sie gewährt Haushaltshilfe auch dann, wenn Kinder im Haushalt leben, die bereits 12 oder 13 Jahre alt sind. Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit, auch bei schwerer Krankheit ohne Kinder im Haushalt Unterstützung zu erhalten.

Wichtiger Hinweis

Wir sind kein Vertragspartner der BKK Würth und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.

Welche Hilfe-Situation passt zu Ihnen?

Geprüfte Anbieter bei der BKK Würth – sortiert nach Lebenssituation.

Ratgeber rund um Ihre Kostenübernahme

§ 38 SGB V, Eigenanteil, Antrag und Widerspruch – alles, was Versicherte der BKK Würth wissen sollten.

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