Betriebskrankenkassen

BKK Würth Haushaltshilfe – so übernimmt Ihre Betriebskrankenkasse (BKK) die Kosten

Erfahren Sie, wie die BKK Würth Haushaltshilfe nach § 38 SGB V erstattet – mit Antrag, Höchstdauer und Eigenanteil im Überblick.

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BKK Würth — Kontakt

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Die BKK Würth unterstützt Sie in anspruchsvollen Lebensphasen mit einer Haushaltshilfe gemäß § 38 SGB V, wenn Sie diese ärztlich verordnet bekommen. Sie erstattet die Kosten für eine selbst organisierte Kraft bis zu einem festen Stundensatz oder rechnet direkt mit Vertragspartnern ab. Ein besonderes Augenmerk legt die Kasse auf die Unterstützung von Familien, was sich auch in der Erstattung von Verdienstausfall für betreuende Angehörige zeigt.

Haushaltshilfe – das zahlt die BKK Würth

Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die BKK Würth nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.

Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).

Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.

Höchstdauer
Bis 4 Wochen, bei Kindern unter 12 bis 26 Wochen
Eigenanteil
10 % der Kosten, mind. 5 € / max. 10 € pro Tag
Antrag
Vor Beginn bei Ihrer Kasse stellen – ärztliche Bescheinigung erforderlich

Wann zahlt die BKK Würth die Haushaltshilfe?

  • Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha

    Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.

  • Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege

    Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.

  • Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt

    Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.

  • Krankes Kind unter 12 Jahren

    Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).

So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der BKK Würth

  1. Ärztliche Bescheinigung einholen

    Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).

  2. Antrag bei der Kasse stellen

    Reichen Sie den Antrag direkt bei der BKK Würth ein – am besten vor Beginn der Hilfe.

  3. Anbieter wählen

    Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.

  4. Hilfe in Anspruch nehmen

    Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.

Besonderheiten bei der BKK Würth

Leistungsumfang: Kurzfristige Unterstützung bei der Haushaltsführung, einschließlich Kinderbetreuung, Putzen, Kochen. Die Leistung wird gewährt, wenn die haushaltsführende Person aufgrund von Krankenheiten oder anderen schwerwiegenden Gründen (z.B. Krankenhausaufenthalt) den Haushalt nicht führen kann.

Eigenanteil: Versicherte ab 18 Jahren zahlen eine Zuzahlung von 10% der Kosten, mindestens 5 EUR und maximal 10 EUR pro Kalendertag. Bei Schwangerschaft und Entbindung entfällt die Zuzahlung.

Antragsweg: Antragstellung über die Online-Geschäftsstelle, die BKK Würth App oder direkt vor Ort. Bei schwerer Erkrankung ist eine ärztliche Stellungnahme erforderlich. Für selbstbeschaffte Haushaltshilfen gibt es ein spezielles Abrechnungsformular.

Besonderheiten: Leistung kann bis zu 26 Wochen je Behandlungsfall in Anspruch genommen werden. Bei der Feststellung des Stundenumfangs wird die Familienstruktur und die individuelle Situation berücksichtigt.

Häufige Fragen zur BKK Würth

Übernimmt die BKK Würth eine Haushaltshilfe?

Ja, die BKK Würth übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Sie aufgrund von Krankenhausbehandlung, schwerer Krankheit oder einer Risikoschwangerschaft Ihren Haushalt nicht weiterführen können und ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt.

Wie hoch ist der Eigenanteil bei der BKK Würth?

Der gesetzlich geregelte Eigenanteil beträgt 10 % der täglichen Kosten, jedoch mindestens 5,00 Euro und maximal 10,00 Euro pro Tag. Wenn die Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung notwendig wird, entfällt die Zuzahlung.

Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der BKK Würth?

Um Haushaltshilfe zu beantragen, benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit. Füllen Sie den Antrag auf Haushaltshilfe der BKK Würth aus und reichen Sie diesen zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung bei der Krankenkasse ein.

Was unterscheidet die BKK Würth bei der Haushaltshilfe?

Für eine selbst beschaffte Haushaltshilfe erstattet die BKK Würth Kosten bis zu 10,50 Euro pro Stunde für maximal 8 Stunden täglich. Eine Besonderheit ist zudem die mögliche Erstattung des Nettoverdienstausfalls bis zu 193,28 Euro für Angehörige, die zur Betreuung unbezahlten Urlaub nehmen.

Wichtiger Hinweis

Wir sind kein Vertragspartner der BKK Würth und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.

Welche Hilfe-Situation passt zu Ihnen?

Geprüfte Anbieter bei der BKK Würth – sortiert nach Lebenssituation.

Ratgeber rund um Ihre Kostenübernahme

§ 38 SGB V, Eigenanteil, Antrag und Widerspruch – alles, was Versicherte der BKK Würth wissen sollten.

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