Haushaltshilfe – das zahlt die BKK ZF & Partner
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die BKK ZF & Partner nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die BKK ZF & Partner die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der BKK ZF & Partner
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der BKK ZF & Partner ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der BKK ZF & Partner
Leistungsumfang: Zuverlässige Unterstützung im Krankheitsfall, bei Reha oder während der Schwangerschaft, Betreuung von Kindern unter 12 Jahren (bei Behinderung ohne Altersgrenze), Kostenübernahme für Haushaltshilfen, individuelle Beratung zu Leistungen und Antragstellung.
Eigenanteil: 10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € je Kalendertag.
Antragsweg: Bitte reichen Sie vor Beginn der Haushaltshilfe den ausgefüllten Antrag und eine ärztliche Bescheinigung ein.
Besonderheiten: Anspruch besteht nur, wenn niemand im Haushalt die Aufgaben übernehmen kann, und die Haushaltshilfe gilt für stationäre Krankenhausaufenthalte, medizinische Reha oder Vorsorge, schwere Krankheiten, akute Verschlimmerungen und Schwangerschaftsbeschwerden.
Häufige Fragen zur BKK ZF & Partner
Übernimmt die BKK ZF & Partner eine Haushaltshilfe?
Ja, die BKK ZF & Partner übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe gemäß den gesetzlichen Voraussetzungen (§ 38 SGB V). Als besondere Satzungsleistung erweitert die Kasse den Anspruch für Versicherte, in deren Haushalt ein Kind lebt, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (gesetzlich ist nur bis 12 Jahre vorgesehen).
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der BKK ZF & Partner?
Die Zuzahlung ist gesetzlich geregelt. Sie beträgt 10 % der Kosten pro Kalendertag, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro täglich.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der BKK ZF & Partner?
Für die Beantragung benötigen Sie einen Antrag sowie eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit. Die BKK ZF & Partner stellt die erforderlichen Formulare auf ihrer Webseite zum Download zur Verfügung. Reichen Sie die ausgefüllten Dokumente anschließend bei der Krankenkasse ein.
Was unterscheidet die BKK ZF & Partner bei der Haushaltshilfe?
Die BKK ZF & Partner bietet eine wertvolle Mehrleistung über den gesetzlichen Rahmen hinaus: Sie gewährt Haushaltshilfe auch dann, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das zwischen 12 und 14 Jahre alt ist. Die gesetzliche Regelung sieht hierfür sonst keine Leistung vor.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der BKK ZF & Partner und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.