Haushaltshilfe – das zahlt die Bosch BKK
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die Bosch BKK nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die Bosch BKK die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der Bosch BKK
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der Bosch BKK ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der Bosch BKK
Leistungsumfang: Unterstützung bei der Haushaltführung während einer stationären Krankenhausbehandlung, Risikoschwangerschaft, drohenden Frühgeburt oder Entbindung, oder schwerer Krankheit nach Krankenhausbehandlung, ambulanten Operationen, oder Chemotherapie/Strahlentherapie. Die Voraussetzungen beinhalten, dass kein anderer im Haushalt lebender die Verantwortung übernehmen kann und im Haushalt ein Kind unter 14 Jahren oder behindert ist.
Eigenanteil: Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10% des täglichen Leistungsbetrags, mindestens jedoch 5 Euro, höchstens 10 Euro täglich. Bei Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung entfällt die Zuzahlung.
Antragsweg: Der Antrag kann online im Kundenportal gestellt werden.
Besonderheiten: Leistung muss im Voraus beantragt werden; keine Zuzahlung im Falle einer Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung.
Häufige Fragen zur Bosch BKK
Übernimmt die Bosch BKK eine Haushaltshilfe?
Ja, die Bosch BKK übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie diese aufgrund einer stationären Behandlung, einer schweren Krankheit oder einer Risikoschwangerschaft benötigen. Voraussetzung ist, dass niemand sonst im Haushalt die Aufgaben übernehmen kann und ein Kind unter 14 Jahren oder ein Kind mit Behinderung versorgt werden muss.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der Bosch BKK?
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 % der Kosten pro Tag, mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro. Eine wichtige Ausnahme: Wenn Sie die Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung in Anspruch nehmen, entfällt Ihr Eigenanteil komplett.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der Bosch BKK?
Der Antrag auf Haushaltshilfe kann einfach und direkt über das Online-Kundenportal der Bosch BKK gestellt werden. Beachten Sie bitte, dass die Leistung grundsätzlich vor Beginn der Inanspruchnahme beantragt werden muss.
Was unterscheidet die Bosch BKK bei der Haushaltshilfe?
Ein wesentlicher Vorteil bei der Bosch BKK ist der vollständige Verzicht auf die gesetzliche Zuzahlung, wenn die Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung erforderlich wird. Zudem ermöglicht die Kasse eine unkomplizierte Beantragung über ihr digitales Kundenportal.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der Bosch BKK und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.
