Haushaltshilfe – das zahlt die Bosch BKK
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die Bosch BKK nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die Bosch BKK die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der Bosch BKK
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der Bosch BKK ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der Bosch BKK
Leistungsumfang: Unterstützung bei der Haushaltführung während einer stationären Krankenhausbehandlung, Risikoschwangerschaft, drohenden Frühgeburt oder Entbindung, oder schwerer Krankheit nach Krankenhausbehandlung, ambulanten Operationen, oder Chemotherapie/Strahlentherapie. Die Voraussetzungen beinhalten, dass kein anderer im Haushalt lebender die Verantwortung übernehmen kann und im Haushalt ein Kind unter 14 Jahren oder behindert ist.
Eigenanteil: Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10% des täglichen Leistungsbetrags, mindestens jedoch 5 Euro, höchstens 10 Euro täglich. Bei Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung entfällt die Zuzahlung.
Antragsweg: Der Antrag kann online im Kundenportal gestellt werden.
Besonderheiten: Leistung muss im Voraus beantragt werden; keine Zuzahlung im Falle einer Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung.
Häufige Fragen zur Bosch BKK
Übernimmt die Bosch BKK eine Haushaltshilfe?
Ja, die Bosch BKK übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie wegen einer Krankenhausbehandlung, medizinischen Rehabilitation, häuslicher Krankenpflege oder Schwangerschaft den Haushalt nicht weiterführen können und ein Kind unter 12 Jahren (oder mit Behinderung) bei Ihnen lebt. Als Mehrleistung gewährt die Bosch BKK auch bei schwerer Krankheit Haushaltshilfe, selbst wenn keine Kinder im Haushalt leben.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der Bosch BKK?
Der Eigenanteil richtet sich nach der gesetzlichen Regelung. Pro Kalendertag der Inanspruchnahme leisten Sie eine Zuzahlung von 10 % der Kosten, mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der Bosch BKK?
Für die Beantragung benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit und den 'Antrag auf Haushaltshilfe'. Diese Unterlagen können Sie ausgefüllt bei der Bosch BKK einreichen, beispielsweise über das Online-Kundenportal 'Meine Bosch BKK'.
Was unterscheidet die Bosch BKK bei der Haushaltshilfe?
Die Bosch BKK bietet eine erweiterte Satzungsleistung: Sie können auch dann für bis zu vier Wochen Haushaltshilfe erhalten, wenn Sie aufgrund einer schweren Krankheit den Haushalt nicht weiterführen können, selbst wenn kein Kind bei Ihnen wohnt. Diese Leistung geht über den gesetzlichen Standard hinaus.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der Bosch BKK und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.
