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Haushaltshilfe nach § 38 SGB V mit der Continentale BKK

Erfahren Sie, wie die Continentale BKK Haushaltshilfe nach § 38 SGB V erstattet – mit Antrag, Höchstdauer und Eigenanteil im Überblick.

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Continentale BKK — Kontakt

Continentale Betriebskrankenkasse, Zentraler Posteingang, 30645 Hannover

Die Continentale BKK unterstützt ihre Versicherten engagiert, wenn der Haushalt vorübergehend nicht mehr selbst geführt werden kann. Sie bietet umfassende Leistungen zur Haushaltshilfe, die in bestimmten Fällen über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen. Mit einem klaren Antragsprozess steht Ihnen die Kasse als verlässlicher Partner zur Seite.

Haushaltshilfe – das zahlt die Continentale BKK

Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die Continentale BKK nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.

Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).

Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.

Höchstdauer
Bis 4 Wochen, bei Kindern unter 12 bis 26 Wochen
Eigenanteil
10 % der Kosten, mind. 5 € / max. 10 € pro Tag
Antrag
Vor Beginn bei Ihrer Kasse stellen – ärztliche Bescheinigung erforderlich

Wann zahlt die Continentale BKK die Haushaltshilfe?

  • Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha

    Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.

  • Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege

    Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.

  • Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt

    Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.

  • Krankes Kind unter 12 Jahren

    Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).

So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der Continentale BKK

  1. Ärztliche Bescheinigung einholen

    Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).

  2. Antrag bei der Kasse stellen

    Reichen Sie den Antrag direkt bei der Continentale BKK ein – am besten vor Beginn der Hilfe.

  3. Anbieter wählen

    Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.

  4. Hilfe in Anspruch nehmen

    Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.

Besonderheiten bei der Continentale BKK

Leistungsumfang: Übernahme der Kosten für Haushaltshilfe bei Krankheit, Krankenhausaufenthalt, Schwangerschaft oder Kur. Voraussetzung ist, dass im Haushalt mindestens ein Kind lebendig ist, das unter 14 Jahre alt oder behindert ist, oder keine andere im Haushalt lebende Person die Haushaltsführung übernehmen kann.

Eigenanteil: Zuzahlung von 10% der kalendertäglichen Kosten (mindestens 5 € und maximal 10 €), jedoch keine Zuzahlung bei Schwangerschaft oder Entbindung.

Antragsweg: Haushaltshilfe-Antrag kann [hier heruntergeladen werden](https://www.continentale-bkk.de/fileadmin/Redakteur/Dokumente/3._Leistungen/Haushaltshilfe/Leistung-Haushaltshilfe.pdf) sowie eine ärztliche Bescheinigung [hier](https://www.continentale-bkk.de/fileadmin/Redakteur/Dokumente/3._Leistungen/Haushaltshilfe/Leistung-Haushaltshilfe-aertzlicheBescheinigung.pdf).

Besonderheiten: Anspruch auf Haushaltshilfe besteht auch bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation. Bei Fehlen von Kindern im Haushalt ist die Hilfe maximal für vier Wochen verfügbar.

Häufige Fragen zur Continentale BKK

Übernimmt die Continentale BKK eine Haushaltshilfe?

Ja, die Continentale BKK übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Kur, Krankheit, Schwangerschaft oder Entbindung den Haushalt nicht weiterführen können. Voraussetzung ist zudem, dass im Haushalt ein Kind lebt, das unter 14 Jahre alt oder behindert ist und niemand anderes den Haushalt führen kann.

Wie hoch ist der Eigenanteil bei der Continentale BKK?

Gemäß der gesetzlichen Regelung leisten Sie eine Zuzahlung von 10 % der kalendertäglichen Kosten. Dies sind mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Tag. Bei Haushaltshilfe im Zusammenhang mit Schwangerschaft oder Entbindung entfällt diese Zuzahlung vollständig.

Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der Continentale BKK?

Sie können den Antrag auf Haushaltshilfe sowie die dazugehörige ärztliche Bescheinigung direkt auf der Website der Continentale BKK herunterladen. Reichen Sie die ausgefüllten Dokumente anschließend bei der Krankenkasse ein.

Was unterscheidet die Continentale BKK bei der Haushaltshilfe?

Als besondere Satzungsleistung gewährt die Continentale BKK auch dann eine Haushaltshilfe für maximal vier Wochen, wenn keine Kinder im Haushalt leben. Dies gilt bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation.

Wichtiger Hinweis

Wir sind kein Vertragspartner der Continentale BKK und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.

Welche Hilfe-Situation passt zu Ihnen?

Geprüfte Anbieter bei der Continentale BKK – sortiert nach Lebenssituation.

Ratgeber rund um Ihre Kostenübernahme

§ 38 SGB V, Eigenanteil, Antrag und Widerspruch – alles, was Versicherte der Continentale BKK wissen sollten.

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