Haushaltshilfe – das zahlt die Daimler BKK
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die Daimler BKK nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die Daimler BKK die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der Daimler BKK
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der Daimler BKK ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der Daimler BKK
Leistungsumfang: Haushaltshilfe wird gewährt, wenn der Haushalt aufgrund von Krankenhausaufenthalt, medizinischen Vorsorgeleistungen, Rehabilitationsmaßnahmen, akuter Krankheit, oder Schwangerschaft nicht weitergeführt werden kann. Wichtige Voraussetzungen sind das Vorhandensein eines Kindes unter 12 Jahren oder behinderter Kinder. Die Dauer ist abhängig von der jeweiligen Situation und kann bis zu 26 Wochen betragen.
Eigenanteil: Gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten pro Kalendertag, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Bei Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung entfällt die Zuzahlung.
Antragsweg: Die Haushaltshilfe wird bei der Krankenkasse beantragt, bei der die haushaltsführende Person versichert ist. Es sollte Kontakt aufgenommen werden, sobald abzusehen ist, dass eine Haushaltshilfe benötigt wird.
Besonderheiten: Daimler BKK bietet eine erweiterte Altersgrenze für Kinder, indem statt bis zum 12. Lebensjahr auch bis zum 14. Lebensjahr Unterstützung gewährt wird. Es gibt auch eine längere Bezugsdauer als gesetzlich vorgesehen.
Häufige Fragen zur Daimler BKK
Übernimmt die Daimler BKK eine Haushaltshilfe?
Ja, die Mercedes-Benz BKK übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie Ihren Haushalt krankheitsbedingt nicht weiterführen können und ein Kind unter 14 Jahren oder ein Kind mit Behinderung in Ihrem Haushalt lebt. Voraussetzung ist, dass keine andere im Haushalt lebende Person die Weiterführung des Haushalts übernehmen kann.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der Daimler BKK?
Die Zuzahlung ist gesetzlich geregelt. Sie beträgt 10 % der Kosten pro Kalendertag, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro täglich.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der Daimler BKK?
Für die Beantragung benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit und Dauer der Haushaltshilfe. Reichen Sie diese zusammen mit dem Antrag bei der Mercedes-Benz BKK ein. Das Antragsformular finden Sie in der Regel auf der Website der Krankenkasse.
Was unterscheidet die Daimler BKK bei der Haushaltshilfe?
Die Mercedes-Benz BKK erweitert als Satzungsleistung den gesetzlichen Anspruch. Sie erhalten Haushaltshilfe, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der gesetzliche Standardanspruch gilt nur für Kinder unter 12 Jahren.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der Daimler BKK und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.