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Daimler BKK: Eigenanteil, Dauer & Anbieter für Ihre Haushaltshilfe

Erfahren Sie, wie die Daimler BKK Haushaltshilfe nach § 38 SGB V erstattet – mit Antrag, Höchstdauer und Eigenanteil im Überblick.

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Daimler BKK — Kontakt

Mercedes-Benz BKK, 28178 Bremen

Die Mercedes-Benz BKK (ehemals Daimler BKK) unterstützt Sie zuverlässig, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder nach einem Krankenhausaufenthalt Ihren Haushalt nicht weiterführen können. Als Versicherter dieser Kasse profitieren Sie von attraktiven Mehrleistungen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen, wie zum Beispiel die Anhebung der Altersgrenze für Ihre Kinder. So wird sichergestellt, dass Ihr Familienalltag auch in schwierigen Zeiten bestmöglich weiterläuft.

Haushaltshilfe – das zahlt die Daimler BKK

Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die Daimler BKK nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.

Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).

Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.

Höchstdauer
Bis 4 Wochen, bei Kindern unter 12 bis 26 Wochen
Eigenanteil
10 % der Kosten, mind. 5 € / max. 10 € pro Tag
Antrag
Vor Beginn bei Ihrer Kasse stellen – ärztliche Bescheinigung erforderlich

Wann zahlt die Daimler BKK die Haushaltshilfe?

  • Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha

    Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.

  • Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege

    Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.

  • Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt

    Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.

  • Krankes Kind unter 12 Jahren

    Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).

So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der Daimler BKK

  1. Ärztliche Bescheinigung einholen

    Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).

  2. Antrag bei der Kasse stellen

    Reichen Sie den Antrag direkt bei der Daimler BKK ein – am besten vor Beginn der Hilfe.

  3. Anbieter wählen

    Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.

  4. Hilfe in Anspruch nehmen

    Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.

Besonderheiten bei der Daimler BKK

Leistungsumfang: Haushaltshilfe wird gewährt, wenn der Haushalt aufgrund von Krankenhausaufenthalt, medizinischen Vorsorgeleistungen, Rehabilitationsmaßnahmen, akuter Krankheit, oder Schwangerschaft nicht weitergeführt werden kann. Wichtige Voraussetzungen sind das Vorhandensein eines Kindes unter 12 Jahren oder behinderter Kinder. Die Dauer ist abhängig von der jeweiligen Situation und kann bis zu 26 Wochen betragen.

Eigenanteil: Gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten pro Kalendertag, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Bei Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung entfällt die Zuzahlung.

Antragsweg: Die Haushaltshilfe wird bei der Krankenkasse beantragt, bei der die haushaltsführende Person versichert ist. Es sollte Kontakt aufgenommen werden, sobald abzusehen ist, dass eine Haushaltshilfe benötigt wird.

Besonderheiten: Daimler BKK bietet eine erweiterte Altersgrenze für Kinder, indem statt bis zum 12. Lebensjahr auch bis zum 14. Lebensjahr Unterstützung gewährt wird. Es gibt auch eine längere Bezugsdauer als gesetzlich vorgesehen.

Häufige Fragen zur Daimler BKK

Übernimmt die Mercedes-Benz BKK eine Haushaltshilfe?

Ja, die Mercedes-Benz BKK übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie Ihren Haushalt wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer medizinischen Vorsorge- oder Reha-Maßnahme, akuter schwerer Krankheit oder aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden nicht weiterführen können. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass ein Kind unter 14 Jahren oder ein Kind mit Behinderung in Ihrem Haushalt lebt.

Wie hoch ist der Eigenanteil bei der Mercedes-Benz BKK?

Es fällt die gesetzlich geregelte Zuzahlung an. Diese beträgt 10 Prozent der täglichen Kosten, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Tag. Bei Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung entfällt diese Zuzahlung vollständig.

Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der Mercedes-Benz BKK?

Sie sollten den Antrag auf Haushaltshilfe direkt bei der Mercedes-Benz BKK stellen, sobald absehbar ist, dass Sie Unterstützung benötigen. Ihr Arzt stellt Ihnen hierfür eine Notwendigkeitsbescheinigung aus. Nehmen Sie für eine reibungslose Abwicklung am besten frühzeitig Kontakt mit der Krankenkasse auf.

Was unterscheidet die Mercedes-Benz BKK bei der Haushaltshilfe?

Die Mercedes-Benz BKK bietet als Satzungsleistung erweiterte Konditionen. Die Haushaltshilfe wird auch dann gewährt, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (gesetzlich: 12 Jahre). Zudem ist eine längere Bezugsdauer als gesetzlich vorgesehen möglich.

Wichtiger Hinweis

Wir sind kein Vertragspartner der Daimler BKK und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.

Welche Hilfe-Situation passt zu Ihnen?

Geprüfte Anbieter bei der Daimler BKK – sortiert nach Lebenssituation.

Ratgeber rund um Ihre Kostenübernahme

§ 38 SGB V, Eigenanteil, Antrag und Widerspruch – alles, was Versicherte der Daimler BKK wissen sollten.

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