Haushaltshilfe – das zahlt die Debeka BKK
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die Debeka BKK nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die Debeka BKK die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der Debeka BKK
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der Debeka BKK ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der Debeka BKK
Leistungsumfang: Sie haben Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn in Ihrem Haushalt keine Person lebt, die den Haushalt weiterführen kann. Der Umfang der Haushaltshilfe richtet sich nach den individuellen Verhältnissen wie z. B. der Schwere der Erkrankung und der häuslichen Situation. Die Haushaltshilfe kann durch Dienstleistende oder selbstorganisiert (z. B. durch Verwandte oder Freunde) erfolgen.
Eigenanteil: Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10% des täglichen Betrags, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Bei stationären Aufenthalten übernimmt Debeka BKK auch die Kosten einer Haushaltshilfe, wenn ein Kind unter 14 Jahren im Haushalt lebt, für maximal zwei Stunden pro Tag ohne Zuzahlung.
Antragsweg: Der Antrag ist vor Beginn der Leistung zu stellen, zusätzlich wird eine ärztliche Bescheinigung benötigt.
Besonderheiten: Wenn Ehepartner, Lebenspartner, Eltern oder andere bis zum 2. Grad verwandte Personen den Haushalt führen, übernimmt Debeka den Verdienstausfall oder ggf. Fahrkosten, maximal für zwei Monate. Bei schwerer Erkrankung besteht der Anspruch bis zu 26 Wochen.
Häufige Fragen zur Debeka BKK
Übernimmt die Debeka BKK eine Haushaltshilfe?
Ja, die Debeka BKK übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen einer Krankenhausbehandlung oder einer schweren Krankheit nicht möglich ist und keine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgabe übernehmen kann. Voraussetzung ist in der Regel, dass ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt. Bei schwerer Krankheit kann der Anspruch bis zu 26 Wochen bestehen.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der Debeka BKK?
Es fällt die gesetzlich geregelte Zuzahlung an. Diese beträgt 10 % der täglichen Kosten, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Tag. Eine Besonderheit: Während eines stationären Aufenthalts und bei einem Kind unter 14 Jahren im Haushalt übernimmt die Debeka BKK die Kosten für bis zu zwei Stunden täglich ohne Zuzahlung.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der Debeka BKK?
Der Antrag auf Haushaltshilfe muss vor Beginn der Maßnahme bei der Debeka BKK gestellt werden. Zusätzlich zum Antragsformular ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, die die medizinische Notwendigkeit der Hilfe bestätigt.
Was unterscheidet die Debeka BKK bei der Haushaltshilfe?
Die Debeka BKK erweitert den Anspruch auf Haushaltshilfe bei schwerer Krankheit auf bis zu 26 Wochen. Wenn nahe Verwandte (bis zum 2. Grad) die Hilfe leisten, erstattet die Kasse deren Verdienstausfall oder Fahrkosten für bis zu zwei Monate. Zudem entfällt die Zuzahlung für bis zu zwei Stunden täglich während eines Krankenhausaufenthalts, wenn ein Kind unter 14 Jahren im Haushalt versorgt wird.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der Debeka BKK und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.