Betriebskrankenkassen

Haushaltshilfe Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, NRW (geöffnet) – mit der Energie-BKK geprüft anmelden

Erfahren Sie, wie die Energie-BKK Haushaltshilfe nach § 38 SGB V erstattet – mit Antrag, Höchstdauer und Eigenanteil im Überblick.

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Energie-BKK — Kontakt

Oldenburger Allee 24, 30659 Hannover

Als Versicherte der Energie-BKK profitieren Sie nicht nur von den gesetzlichen Leistungen bei der Haushaltshilfe, sondern auch von wertvollen Mehrleistungen. Die Kasse unterstützt Sie engagiert, damit Ihr Haushalt auch in schwierigen Krankheitsphasen bestens versorgt ist und Sie sich voll auf Ihre Genesung konzentrieren können.

Haushaltshilfe – das zahlt die Energie-BKK

Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die Energie-BKK nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.

Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).

Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.

Höchstdauer
Bis 4 Wochen, bei Kindern unter 12 bis 26 Wochen
Eigenanteil
10 % der Kosten, mind. 5 € / max. 10 € pro Tag
Antrag
Vor Beginn bei Ihrer Kasse stellen – ärztliche Bescheinigung erforderlich

Wann zahlt die Energie-BKK die Haushaltshilfe?

  • Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha

    Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.

  • Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege

    Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.

  • Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt

    Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.

  • Krankes Kind unter 12 Jahren

    Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).

So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der Energie-BKK

  1. Ärztliche Bescheinigung einholen

    Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).

  2. Antrag bei der Kasse stellen

    Reichen Sie den Antrag direkt bei der Energie-BKK ein – am besten vor Beginn der Hilfe.

  3. Anbieter wählen

    Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.

  4. Hilfe in Anspruch nehmen

    Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.

Besonderheiten bei der Energie-BKK

Leistungsumfang: Unterstützung bei der Haushaltführung durch Haushaltshilfen, einschließlich Einkaufen, Kochen, Reinigen, Wäschepflege und Kinderbetreuung, wenn keine andere Person im Haushalt helfen kann. Bis zu 4 Wochen bei schwerer Erkrankung oder 26 Wochen, wenn ein Kind unter 14 Jahren im Haushalt lebt.

Eigenanteil: Die Kostenübernahme für Haushaltshilfe muss beantragt werden, bevor die Unterstützung in Anspruch genommen werden kann. Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

Antragsweg: Antrag stellt man nach einem Beratungsgespräch über die Servicehotline 0511 911 10 920, die Antragsunterlagen werden danach zugesendet.

Besonderheiten: Kein Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 vorliegt. Die Inanspruchnahme muss vorab genehmigt werden.

Häufige Fragen zur Energie-BKK

Übernimmt die Energie-BKK eine Haushaltshilfe?

Ja, die Energie-BKK übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie Ihren Haushalt krankheitsbedingt nicht weiterführen können. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen, z.B. bei einem Krankenhausaufenthalt, gewährt die Energie-BKK als Satzungsleistung auch dann Haushaltshilfe bei schwerer Krankheit, wenn kein Klinikaufenthalt notwendig ist.

Wie hoch ist der Eigenanteil bei der Energie-BKK?

Ihre Zuzahlung ist gesetzlich geregelt und beträgt 10 % der Kosten pro Tag. Das sind mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro täglich für die Dauer der Inanspruchnahme.

Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der Energie-BKK?

Um Haushaltshilfe zu beantragen, benötigen Sie einen Antrag, den Sie auf der Website der Energie-BKK herunterladen können. Ihr Arzt muss die medizinische Notwendigkeit auf dem Formular bescheinigen, welches Sie anschließend bei der Kasse einreichen.

Was unterscheidet die Energie-BKK bei der Haushaltshilfe?

Die Energie-BKK erweitert den Anspruch auf Haushaltshilfe über den gesetzlichen Rahmen hinaus. Sie erhalten als Mehrleistung auch dann Unterstützung bei schwerer Krankheit, wenn kein Krankenhausaufenthalt vorliegt und ein Kind unter 14 Jahren (statt der gesetzlichen 12 Jahre) im Haushalt lebt.

Wichtiger Hinweis

Wir sind kein Vertragspartner der Energie-BKK und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.

Welche Hilfe-Situation passt zu Ihnen?

Geprüfte Anbieter bei der Energie-BKK – sortiert nach Lebenssituation.

Ratgeber rund um Ihre Kostenübernahme

§ 38 SGB V, Eigenanteil, Antrag und Widerspruch – alles, was Versicherte der Energie-BKK wissen sollten.

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