Haushaltshilfe – das zahlt die Energie-BKK
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die Energie-BKK nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die Energie-BKK die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der Energie-BKK
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der Energie-BKK ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der Energie-BKK
Leistungsumfang: Unterstützung bei der Haushaltführung durch Haushaltshilfen, einschließlich Einkaufen, Kochen, Reinigen, Wäschepflege und Kinderbetreuung, wenn keine andere Person im Haushalt helfen kann. Bis zu 4 Wochen bei schwerer Erkrankung oder 26 Wochen, wenn ein Kind unter 14 Jahren im Haushalt lebt.
Eigenanteil: Die Kostenübernahme für Haushaltshilfe muss beantragt werden, bevor die Unterstützung in Anspruch genommen werden kann. Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
Antragsweg: Antrag stellt man nach einem Beratungsgespräch über die Servicehotline 0511 911 10 920, die Antragsunterlagen werden danach zugesendet.
Besonderheiten: Kein Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 vorliegt. Die Inanspruchnahme muss vorab genehmigt werden.
Häufige Fragen zur Energie-BKK
Übernimmt die Energie-BKK eine Haushaltshilfe?
Ja, die Energie-BKK übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie Ihren Haushalt krankheitsbedingt nicht weiterführen können. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen, z.B. bei einem Krankenhausaufenthalt, gewährt die Energie-BKK als Satzungsleistung auch dann Haushaltshilfe bei schwerer Krankheit, wenn kein Klinikaufenthalt notwendig ist.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der Energie-BKK?
Ihre Zuzahlung ist gesetzlich geregelt und beträgt 10 % der Kosten pro Tag. Das sind mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro täglich für die Dauer der Inanspruchnahme.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der Energie-BKK?
Um Haushaltshilfe zu beantragen, benötigen Sie einen Antrag, den Sie auf der Website der Energie-BKK herunterladen können. Ihr Arzt muss die medizinische Notwendigkeit auf dem Formular bescheinigen, welches Sie anschließend bei der Kasse einreichen.
Was unterscheidet die Energie-BKK bei der Haushaltshilfe?
Die Energie-BKK erweitert den Anspruch auf Haushaltshilfe über den gesetzlichen Rahmen hinaus. Sie erhalten als Mehrleistung auch dann Unterstützung bei schwerer Krankheit, wenn kein Krankenhausaufenthalt vorliegt und ein Kind unter 14 Jahren (statt der gesetzlichen 12 Jahre) im Haushalt lebt.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der Energie-BKK und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.