Haushaltshilfe – das zahlt die Ernst & Young BKK
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die Ernst & Young BKK nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die Ernst & Young BKK die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der Ernst & Young BKK
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der Ernst & Young BKK ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der Ernst & Young BKK
Leistungsumfang: Die Haushaltshilfe wird gewährt, wenn der Haushalt aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft nicht weitergeführt werden kann. Voraussetzung ist, dass ein Kind im Haushalt lebt, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder dass keine andere Person im Haushalt vorhanden ist, die den Haushalt weiterführen kann. Die Hilfe umfasst hauswirtschaftliche Tätigkeiten sowie Betreuung und Beaufsichtigung der Kinder. Bei schwerer Krankheit kann die Hilfe für bis zu 4 Wochen gewährt werden, bzw. für längstens 26 Wochen, wenn ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt. Bei Schwangerschaft gibt es keine zeitliche Begrenzung, solange die Hilfe medizinisch notwendig ist.
Eigenanteil: Versicherte ab 18 Jahre leisten eine Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten pro Kalendertag, mindestens 5,00 € und höchstens 10,00 €, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten. Bei Haushaltshilfe während Schwangerschaft oder Entbindung ist keine Zuzahlung erforderlich.
Antragsweg: Die Haushaltshilfe ist vor der Inanspruchnahme bei der Krankenkasse zu beantragen. In dringenden Fällen kann auf den Antrag vor der Inanspruchnahme verzichtet werden. Eine ärztliche Bescheinigung mit dem Grund und der Dauer der Hilfe ist beizufügen.
Besonderheiten: Die Haushaltshilfe ist eine Nebenleistung und die Krankenkasse muss Kostenträgerin der Hauptleistung sein, z.B. Krankenhausbehandlung.
Häufige Fragen zur Ernst & Young BKK
Übernimmt die Ernst & Young BKK eine Haushaltshilfe?
Ja, die Ernst & Young BKK übernimmt nach § 38 SGB V die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen einer Krankheit nicht möglich ist und eine ärztliche Bescheinigung vorliegt.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der Ernst & Young BKK?
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 % der Kosten je Kalendertag der Inanspruchnahme. Das sind mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der Ernst & Young BKK?
Sie müssen die Haushaltshilfe vor Beginn der Leistung bei der Ernst & Young BKK beantragen. Hierfür benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit sowie den Antrag auf Haushaltshilfe, den Sie bei der Kasse einreichen.
Was unterscheidet die Ernst & Young BKK bei der Haushaltshilfe?
Die Ernst & Young BKK bietet eine erweiterte Satzungsleistung. Sie gewährt Haushaltshilfe auch dann, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die gesetzliche Standardregelung sieht dies nur bis zum 12. Lebensjahr vor.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der Ernst & Young BKK und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.