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Kostenübernahme Haushaltshilfe – Ernst & Young BKK Schritt für Schritt

Erfahren Sie, wie die Ernst & Young BKK Haushaltshilfe nach § 38 SGB V erstattet – mit Antrag, Höchstdauer und Eigenanteil im Überblick.

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Ernst & Young BKK — Kontakt

EY BKK, Beleglesezentrum, 30645 Hannover

Die Ernst & Young BKK unterstützt Sie in schwierigen Zeiten umfassend mit einer Haushaltshilfe, wenn Sie Ihren Haushalt krankheitsbedingt oder während der Schwangerschaft nicht weiterführen können. Die Leistung sichert die Weiterführung Ihres Haushalts und die Betreuung Ihrer Kinder, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen, wie zum Beispiel das Alter des Kindes, erfüllt sind.

Haushaltshilfe – das zahlt die Ernst & Young BKK

Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die Ernst & Young BKK nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.

Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).

Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.

Höchstdauer
Bis 4 Wochen, bei Kindern unter 12 bis 26 Wochen
Eigenanteil
10 % der Kosten, mind. 5 € / max. 10 € pro Tag
Antrag
Vor Beginn bei Ihrer Kasse stellen – ärztliche Bescheinigung erforderlich

Wann zahlt die Ernst & Young BKK die Haushaltshilfe?

  • Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha

    Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.

  • Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege

    Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.

  • Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt

    Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.

  • Krankes Kind unter 12 Jahren

    Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).

So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der Ernst & Young BKK

  1. Ärztliche Bescheinigung einholen

    Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).

  2. Antrag bei der Kasse stellen

    Reichen Sie den Antrag direkt bei der Ernst & Young BKK ein – am besten vor Beginn der Hilfe.

  3. Anbieter wählen

    Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.

  4. Hilfe in Anspruch nehmen

    Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.

Besonderheiten bei der Ernst & Young BKK

Leistungsumfang: Die Haushaltshilfe wird gewährt, wenn der Haushalt aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft nicht weitergeführt werden kann. Voraussetzung ist, dass ein Kind im Haushalt lebt, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder dass keine andere Person im Haushalt vorhanden ist, die den Haushalt weiterführen kann. Die Hilfe umfasst hauswirtschaftliche Tätigkeiten sowie Betreuung und Beaufsichtigung der Kinder. Bei schwerer Krankheit kann die Hilfe für bis zu 4 Wochen gewährt werden, bzw. für längstens 26 Wochen, wenn ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt. Bei Schwangerschaft gibt es keine zeitliche Begrenzung, solange die Hilfe medizinisch notwendig ist.

Eigenanteil: Versicherte ab 18 Jahre leisten eine Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten pro Kalendertag, mindestens 5,00 € und höchstens 10,00 €, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten. Bei Haushaltshilfe während Schwangerschaft oder Entbindung ist keine Zuzahlung erforderlich.

Antragsweg: Die Haushaltshilfe ist vor der Inanspruchnahme bei der Krankenkasse zu beantragen. In dringenden Fällen kann auf den Antrag vor der Inanspruchnahme verzichtet werden. Eine ärztliche Bescheinigung mit dem Grund und der Dauer der Hilfe ist beizufügen.

Besonderheiten: Die Haushaltshilfe ist eine Nebenleistung und die Krankenkasse muss Kostenträgerin der Hauptleistung sein, z.B. Krankenhausbehandlung.

Häufige Fragen zur Ernst & Young BKK

Übernimmt die Ernst & Young BKK eine Haushaltshilfe?

Ja, die Ernst & Young BKK übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie Ihren Haushalt aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft nicht weiterführen können und eine ärztliche Notwendigkeit bestätigt wird. Eine Voraussetzung ist in der Regel, dass ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt oder keine andere im Haushalt lebende Person diesen weiterführen kann.

Wie hoch ist der Eigenanteil bei der Ernst & Young BKK?

Gemäß der gesetzlichen Regelung leisten Versicherte ab 18 Jahren eine Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten pro Kalendertag. Dies entspricht mindestens 5,00 € und höchstens 10,00 € täglich. Bei Haushaltshilfe im Zusammenhang mit Schwangerschaft oder Entbindung entfällt diese Zuzahlung.

Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der Ernst & Young BKK?

Die Haushaltshilfe ist vor der Inanspruchnahme bei der Kasse zu beantragen. Hierfür benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung, die den Grund und die voraussichtliche Dauer der Notwendigkeit angibt. Nur in dringenden Ausnahmefällen kann der Antrag nachgereicht werden.

Was unterscheidet die Ernst & Young BKK bei der Haushaltshilfe?

Die Ernst & Young BKK orientiert sich bei der Gewährung von Haushaltshilfe an den gesetzlichen Bestimmungen des § 38 SGB V. Die Kasse stellt sicher, dass die Hilfe als Nebenleistung gewährt wird, wenn eine Hauptleistung wie z.B. eine Krankenhausbehandlung oder eine Kur zu Lasten der Kasse erbracht wird.

Wichtiger Hinweis

Wir sind kein Vertragspartner der Ernst & Young BKK und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.

Welche Hilfe-Situation passt zu Ihnen?

Geprüfte Anbieter bei der Ernst & Young BKK – sortiert nach Lebenssituation.

Ratgeber rund um Ihre Kostenübernahme

§ 38 SGB V, Eigenanteil, Antrag und Widerspruch – alles, was Versicherte der Ernst & Young BKK wissen sollten.

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