Haushaltshilfe – das zahlt die Heimat Krankenkasse
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die Heimat Krankenkasse nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die Heimat Krankenkasse die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der Heimat Krankenkasse
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der Heimat Krankenkasse ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der Heimat Krankenkasse
Leistungsumfang: Übernahme von Haushaltsaufgaben wie Einkaufen, Kochen, Waschen, Putzen und Kinderbetreuung, wenn der Haushalt nicht selbst geführt werden kann.
Eigenanteil: 10 % der Kosten pro Tag (mindestens 5 €, maximal 10 €) für Versicherte ab 18 Jahren.
Antragsweg: Ein Antrag muss vor Beginn der Haushaltshilfe gestellt werden, zusammen mit einer ärztlichen Bescheinigung über die Notwendigkeit.
Besonderheiten: Erweiterte Ansprüche gelten, wenn Kinder unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind im Haushalt leben. Unterstützung läuft bis zu 26 Wochen, wenn ein Kind betroffen ist.
Häufige Fragen zur Heimat Krankenkasse
Übernimmt die Heimat Krankenkasse eine Haushaltshilfe?
Ja, die Heimat Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer medizinischen Maßnahme, einer schweren Krankheit oder nach einer Entbindung Ihren Haushalt nicht weiterführen können und ein Kind unter 14 Jahren (oder ein Kind mit Behinderung) im Haushalt lebt. Als besondere Mehrleistung unterstützt die Kasse Sie bei schwerer Krankheit oder nach einer ambulanten Operation auch dann, wenn kein Kind im Haushalt lebt.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der Heimat Krankenkasse?
Gemäß der gesetzlichen Regelung beträgt Ihre Zuzahlung 10 % der täglichen Kosten, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Tag. Bei Haushaltshilfe im Zusammenhang mit Schwangerschaft oder Entbindung entfällt die Zuzahlung vollständig.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der Heimat Krankenkasse?
Ihr Arzt stellt Ihnen eine 'Ärztliche Bescheinigung zur Beantragung einer Haushaltshilfe' aus, welche Sie in der Arztpraxis erhalten. Dieses Formular reichen Sie bitte vollständig ausgefüllt bei der Heimat Krankenkasse ein, damit diese Ihren Anspruch prüfen kann.
Was unterscheidet die Heimat Krankenkasse bei der Haushaltshilfe?
Die Heimat Krankenkasse hebt sich durch eine bedeutende Satzungsleistung ab: Sie gewährt Haushaltshilfe bei schwerer Krankheit oder nach ambulanten Operationen für bis zu zwei Wochen auch dann, wenn keine Kinder im Haushalt leben. Dies erweitert den gesetzlichen Anspruch erheblich.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der Heimat Krankenkasse und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.