Haushaltshilfe – das zahlt die Koenig & Bauer BKK
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die Koenig & Bauer BKK nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die Koenig & Bauer BKK die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der Koenig & Bauer BKK
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der Koenig & Bauer BKK ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der Koenig & Bauer BKK
Leistungsumfang: Die Koenig & Bauer BKK übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn keine im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann und ein Kind im Haushalt lebt, das bei Beginn der Hilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Auch bei schweren Erkrankungen, Krankenhausaufenthalten, ambulanten Operationen oder nach Entbindungen kann eine Haushaltshilfe in Anspruch genommen werden.
Eigenanteil: Die Zuzahlung beträgt ab dem 18. Lebensjahr 10 % der kalendertäglichen Kosten, mindestens 5,00 € und höchstens 10,00 € pro Tag, ausgenommen bei Hilfe wegen Schwangerschaft und Entbindung, die zuzahlungsfrei ist.
Antragsweg: Die notwendigen Formulare für die Beantragung der Haushaltshilfe sind in der Mediathek erhältlich: [Mediathek](https://koenig-bauer-bkk.de/mediathek/formulare.htm#formulare).
Besonderheiten: Die Genehmigung der Haushaltshilfe kann frühestens mit dem Eingangsdatum des Antrages erfolgen. Bei nicht-stationärer Bedarf muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Im Jahr 2026 werden bis zu 99,00 € für einen 8-Stunden-Tag bzw. 12,38 € pro Stunde erstattet.
Häufige Fragen zur Koenig & Bauer BKK
Übernimmt die Koenig & Bauer BKK eine Haushaltshilfe?
Ja, die Koenig & Bauer BKK übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe nach ärztlicher Bescheinigung, wenn Sie Ihren Haushalt z.B. wegen eines Krankenhausaufenthalts nicht weiterführen können und ein Kind unter 14 Jahren oder ein behindertes Kind im Haushalt lebt.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der Koenig & Bauer BKK?
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 % der Kosten pro Kalendertag, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Diese Zuzahlung ist für die Dauer der Inanspruchnahme zu leisten.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der Koenig & Bauer BKK?
Um Haushaltshilfe zu beantragen, muss der entsprechende Antrag ausgefüllt und von Ihrem Arzt die Notwendigkeit bescheinigt werden. Das Formular steht auf der Website der Koenig & Bauer BKK zum Download bereit und kann anschließend eingereicht werden.
Was unterscheidet die Koenig & Bauer BKK bei der Haushaltshilfe?
Als besondere Satzungsleistung erweitert die Koenig & Bauer BKK die gesetzliche Altersgrenze für Kinder im Haushalt. Sie gewährt Haushaltshilfe, solange ein Kind im Haushalt lebt, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, während der gesetzliche Standard bei 12 Jahren liegt.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der Koenig & Bauer BKK und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.
