Haushaltshilfe – das zahlt die Krones BKK
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die Krones BKK nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die Krones BKK die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der Krones BKK
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der Krones BKK ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der Krones BKK
Leistungsumfang: Übernahme der Kosten für eine notwendige Ersatzkraft bei vorübergehender Unfähigkeit, den Haushalt zu führen, wenn ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind im Haushalt lebt; Verdienstausfall kann bis zu definierten Grenzen erstattet werden. Haushaltshilfe wird auch während der Schwangerschaft gewährt, auch ohne Kinder im Haushalt.
Eigenanteil: Die gesetzliche Zuzahlung ist auf maximal 28 Kalendertage pro Kalenderjahr begrenzt und beträgt 10 % je einzelner Leistung sowie einen zusätzlichen Betrag von 10 Euro pro Verordnung.
Antragsweg: Der Antrag auf Haushaltshilfe erfolgt über ein bereitgestelltes Formular, das ausgefüllt an die Krones BKK gesendet werden muss. [Antrag auf Haushaltshilfe](https://www.krones-bkk.de/wp-content/uploads/2022/10/Haushaltshilfe_Antrag.pdf)
Besonderheiten: Haushaltshilfe wird auch für Schwangere bereitgestellt, unabhängig davon, ob Kinder im Haushalt leben.
Häufige Fragen zur Krones BKK
Übernimmt die Krones BKK eine Haushaltshilfe?
Ja, die Krones BKK übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie zum Beispiel wegen einer Krankenhausbehandlung oder Krankheit Ihren Haushalt nicht weiterführen können und ein Kind unter 12 Jahren oder ein Kind mit Behinderung im Haushalt lebt. Die Leistung wird als Besonderheit auch während der Schwangerschaft bei medizinischer Notwendigkeit gewährt, selbst wenn keine Kinder vorhanden sind.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der Krones BKK?
Es fällt eine gesetzliche Zuzahlung an. Laut Angaben der Krankenkasse ist diese auf maximal 28 Kalendertage pro Jahr begrenzt und beträgt 10 % je Leistung sowie zusätzlich 10 Euro pro Verordnung.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der Krones BKK?
Für den Antrag benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Haushaltshilfe. Reichen Sie diese zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular, das die Krones BKK online bereitstellt, bei Ihrer Krankenkasse ein.
Was unterscheidet die Krones BKK bei der Haushaltshilfe?
Die Krones BKK gewährt als besondere Satzungsleistung auch dann Haushaltshilfe bei ärztlich attestierten Schwangerschaftsbeschwerden, wenn noch keine Kinder im Haushalt leben. Zudem ist die Dauer der gesetzlichen Zuzahlung auf 28 Kalendertage pro Kalenderjahr begrenzt.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der Krones BKK und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.