Haushaltshilfe – das zahlt die Mercedes-Benz BKK
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die Mercedes-Benz BKK nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die Mercedes-Benz BKK die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der Mercedes-Benz BKK
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der Mercedes-Benz BKK ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der Mercedes-Benz BKK
Leistungsumfang: Übernahme der Kosten für Haushaltshilfe bei: Krankenhausaufenthalt, Reha, Schwangerschaft, schwerer Krankheit.
Eigenanteil: 10% der Kosten pro Kalendertag, min. 5 Euro, max. 10 Euro; keine Zuzahlung bei Schwangerschaft oder Entbindung.
Antragsweg: Die Haushaltshilfe wird bei der Krankenkasse beantragt. Kontaktaufnahme, sobald die Notwendigkeit absehbar ist.
Besonderheiten: Längere Unterstützung als gesetzlich vorgesehen; erweiterte Altersgrenze für Kinder im Haushalt (bis 14 Jahre).
Häufige Fragen zur Mercedes-Benz BKK
Übernimmt die Mercedes-Benz BKK eine Haushaltshilfe?
Ja, die Mercedes-Benz BKK übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V, wenn Sie z. B. wegen einer Krankenhausbehandlung Ihren Haushalt nicht weiterführen können und ein Kind unter 12 Jahren (oder ein behindertes Kind) bei Ihnen lebt. Als Satzungsleistung wird die Altersgrenze für Kinder sogar auf 14 Jahre angehoben.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der Mercedes-Benz BKK?
Der Eigenanteil ist gesetzlich geregelt. Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten pro Tag hinzu, mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro täglich.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der Mercedes-Benz BKK?
Um Haushaltshilfe zu beantragen, benötigen Sie einen Antrag sowie eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit. Das Antragsformular finden Sie auf der Website der Mercedes-Benz BKK. Reichen Sie die ausgefüllten Unterlagen anschließend bei der Kasse ein.
Was unterscheidet die Mercedes-Benz BKK bei der Haushaltshilfe?
Als besondere Satzungsleistung erweitert die Mercedes-Benz BKK die gesetzliche Regelung: Sie gewährt Haushaltshilfe auch dann, wenn Ihr Kind bereits zwischen 12 und 14 Jahre alt ist, und geht damit über die gesetzliche Altersgrenze hinaus.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der Mercedes-Benz BKK und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.