Haushaltshilfe – das zahlt die mhplus BKK
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die mhplus BKK nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die mhplus BKK die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der mhplus BKK
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der mhplus BKK ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der mhplus BKK
Leistungsumfang: Die mhplus übernimmt die Kosten einer Haushaltshilfe, wenn der Haushalt wegen Krankenhausaufenthalt, Kur, stationärer Vorsorge- oder Reha-Maßnahme, akuten Erkrankung oder Schwangerschaft/Entbindung nicht selbst geführt werden kann. Es gibt die Möglichkeit, selbst eine Haushaltshilfe zu organisieren oder die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe zu übernehmen.
Eigenanteil: Eigenanteil von 10 % der täglichen Kosten, mindestens 5,00 Euro und höchstens 10,00 Euro je Tag. Bei Schwangerschaft oder Entbindung fallen keine Eigenanteile an. Bei Überschreitung von 2 % oder 1 % (für chronisch Kranke) des jährlichen Bruttoeinkommens kann der Rest des Jahres von weiteren Eigenanteilen befreit werden.
Antragsweg: Antrag muss vorher telefonisch unter 07141-9790-0 gestellt werden. Der Kundenberater prüft die Ansprüche.
Besonderheiten: Anspruch auf Haushaltshilfe maximal vier Wochen, verlängert auf 26 Wochen, wenn ein Kind unter 12 Jahren oder behindert im Haushalt lebt. Für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt ebenfalls eine Verlängerung.
Häufige Fragen zur mhplus BKK
Übernimmt die mhplus BKK eine Haushaltshilfe?
Ja, die mhplus BKK übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie Ihren Haushalt aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes, einer Kur, einer Reha-Maßnahme, einer akuten Erkrankung oder im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft oder Entbindung nicht weiterführen können.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der mhplus BKK?
Der gesetzliche Eigenanteil beträgt 10 Prozent der täglichen Kosten, mindestens jedoch 5,00 Euro und maximal 10,00 Euro pro Tag. Bei Leistungen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft oder der Entbindung entfällt die Zuzahlung.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der mhplus BKK?
Der Antrag auf Haushaltshilfe muss vorab telefonisch bei der mhplus BKK gestellt werden. Ein Kundenberater prüft anschließend Ihren Anspruch. Sie erreichen die Kasse unter der Telefonnummer 07141 9790-0.
Was unterscheidet die mhplus BKK bei der Haushaltshilfe?
Als besondere Satzungsleistung erweitert die mhplus BKK den Anspruch auf Haushaltshilfe für Familien: Während der generelle Anspruch bis zu vier Wochen beträgt, kann er auf bis zu 26 Wochen verlängert werden, wenn ein Kind unter 12 Jahren oder mit Behinderung im Haushalt lebt. Eine Erweiterung gilt ebenso für Haushalte mit Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der mhplus BKK und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.