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R+V BKK: Eigenanteil, Dauer & Anbieter für Ihre Haushaltshilfe

Erfahren Sie, wie die R+V BKK Haushaltshilfe nach § 38 SGB V erstattet – mit Antrag, Höchstdauer und Eigenanteil im Überblick.

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R+V BKK — Kontakt

R+V Betriebskrankenkasse Kreuzberger Ring 21 65205 Wiesbaden

Die R+V BKK unterstützt Sie zuverlässig mit einer Haushaltshilfe, wenn Sie aufgrund einer Behandlung oder einer Schwangerschaft Ihren Haushalt nicht weiterführen können. Abhängig von Ihrer persönlichen Situation, insbesondere wenn Kinder im Haushalt leben, übernimmt die Kasse die Kosten für einen bestimmten Zeitraum. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Voraussetzungen.

Haushaltshilfe – das zahlt die R+V BKK

Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die R+V BKK nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.

Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).

Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.

Höchstdauer
Bis 4 Wochen, bei Kindern unter 12 bis 26 Wochen
Eigenanteil
10 % der Kosten, mind. 5 € / max. 10 € pro Tag
Antrag
Vor Beginn bei Ihrer Kasse stellen – ärztliche Bescheinigung erforderlich

Wann zahlt die R+V BKK die Haushaltshilfe?

  • Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha

    Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.

  • Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege

    Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.

  • Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt

    Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.

  • Krankes Kind unter 12 Jahren

    Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).

So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der R+V BKK

  1. Ärztliche Bescheinigung einholen

    Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).

  2. Antrag bei der Kasse stellen

    Reichen Sie den Antrag direkt bei der R+V BKK ein – am besten vor Beginn der Hilfe.

  3. Anbieter wählen

    Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.

  4. Hilfe in Anspruch nehmen

    Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.

Besonderheiten bei der R+V BKK

Leistungsumfang: Die R+V BKK übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe unter bestimmten Voraussetzungen. Anspruch besteht, wenn der Haushalt wegen stationärer oder ambulanter Behandlungen nicht weitergeführt werden kann. Für Familien mit Kindern beträgt die Unterstützung maximal 26 Wochen; ohne Kinder maximal 4 Wochen. Bei Schwangerschaft und Entbindung ist die Hilfe zuzahlungsfrei, wenn ärztlich angeordnet.

Eigenanteil: Versicherte über 18 Jahre zahlen 10% der kalendertäglichen Kosten der Haushaltshilfe (mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR). Bei Schwangerschaft und Entbindung entfällt die Zuzahlung.

Antragsweg: Der Antrag auf Haushaltshilfe kann online gestellt werden [hier](https://forms.ruv-bkk.de/frontend-server/form/provide/1252/).

Besonderheiten: Die Erstattung erfolgt nicht für Verwandte bis zum 2. Grad oder Ehepartner, aber es gibt Ausnahmen für Fahrkosten und Verdienstausfälle. Bei Schwangerschaft und Entbindung muss ein Mutterpass vorgelegt werden.

Häufige Fragen zur R+V BKK

Übernimmt die R+V BKK eine Haushaltshilfe?

Ja, die R+V BKK übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie wegen einer stationären Behandlung, einer ambulanten Operation oder bei Schwangerschaft und Entbindung Ihren Haushalt nicht weiterführen können. Voraussetzung ist, dass keine andere im Haushalt lebende Person die Aufgaben übernehmen kann.

Wie hoch ist der Eigenanteil bei der R+V BKK?

Gemäß der gesetzlichen Regelung beträgt die Zuzahlung für Versicherte über 18 Jahre 10% der kalendertäglichen Kosten, mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro pro Tag. Wenn Sie die Haushaltshilfe im Zusammenhang mit Ihrer Schwangerschaft oder der Entbindung benötigen, entfällt diese Zuzahlung vollständig.

Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der R+V BKK?

Sie können Ihren Antrag auf Haushaltshilfe direkt online bei der R+V BKK einreichen. Hierfür benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung, die die Notwendigkeit und Dauer der Unterstützung bestätigt.

Was unterscheidet die R+V BKK bei der Haushaltshilfe?

Die R+V BKK bietet eine Leistungsdauer von bis zu 26 Wochen für Familien mit Kindern. Ein wesentlicher Vorteil ist die komplette Zuzahlungsfreiheit bei Schwangerschaft und Entbindung. Beachten Sie, dass für Verwandte bis zum 2. Grad zwar kein Arbeitsentgelt, aber nachgewiesene Fahrtkosten oder ein Verdienstausfall erstattet werden können.

Wichtiger Hinweis

Wir sind kein Vertragspartner der R+V BKK und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.

Welche Hilfe-Situation passt zu Ihnen?

Geprüfte Anbieter bei der R+V BKK – sortiert nach Lebenssituation.

Ratgeber rund um Ihre Kostenübernahme

§ 38 SGB V, Eigenanteil, Antrag und Widerspruch – alles, was Versicherte der R+V BKK wissen sollten.

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