Haushaltshilfe – das zahlt die R+V BKK
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die R+V BKK nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die R+V BKK die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der R+V BKK
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der R+V BKK ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der R+V BKK
Leistungsumfang: Die R+V BKK übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe unter bestimmten Voraussetzungen. Anspruch besteht, wenn der Haushalt wegen stationärer oder ambulanter Behandlungen nicht weitergeführt werden kann. Für Familien mit Kindern beträgt die Unterstützung maximal 26 Wochen; ohne Kinder maximal 4 Wochen. Bei Schwangerschaft und Entbindung ist die Hilfe zuzahlungsfrei, wenn ärztlich angeordnet.
Eigenanteil: Versicherte über 18 Jahre zahlen 10% der kalendertäglichen Kosten der Haushaltshilfe (mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR). Bei Schwangerschaft und Entbindung entfällt die Zuzahlung.
Antragsweg: Der Antrag auf Haushaltshilfe kann online gestellt werden [hier](https://forms.ruv-bkk.de/frontend-server/form/provide/1252/).
Besonderheiten: Die Erstattung erfolgt nicht für Verwandte bis zum 2. Grad oder Ehepartner, aber es gibt Ausnahmen für Fahrkosten und Verdienstausfälle. Bei Schwangerschaft und Entbindung muss ein Mutterpass vorgelegt werden.
Häufige Fragen zur R+V BKK
Übernimmt die R+V BKK eine Haushaltshilfe?
Ja, die R+V BKK übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes, einer medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme Ihren Haushalt nicht führen können und ein Kind unter 12 Jahren bei Ihnen lebt. Darüber hinaus besteht als Satzungsleistung auch bei schwerer Krankheit ohne Krankenhausaufenthalt ein Anspruch, wenn ein Kind unter 14 Jahren im Haushalt lebt.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der R+V BKK?
Der gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteil beträgt 10 % der täglichen Kosten für die Haushaltshilfe. Das entspricht einer Zuzahlung von mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Kalendertag.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der R+V BKK?
Für die Beantragung benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung, die die Notwendigkeit der Haushaltshilfe bestätigt. Den entsprechenden Antrag können Sie auf der Webseite der R+V BKK herunterladen und ausgefüllt zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung einreichen.
Was unterscheidet die R+V BKK bei der Haushaltshilfe?
Die R+V BKK bietet eine erweiterte Satzungsleistung: Sie gewährt Haushaltshilfe auch dann, wenn kein Krankenhausaufenthalt notwendig ist, Sie aber wegen einer akuten, schweren Krankheit den Haushalt nicht weiterführen können und ein Kind im Haushalt lebt, das unter 14 Jahre alt ist. Die gesetzliche Regelung sieht hierfür in der Regel eine Altersgrenze von 12 Jahren vor.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der R+V BKK und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.