Haushaltshilfe – das zahlt die Salus BKK
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die Salus BKK nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die Salus BKK die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der Salus BKK
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der Salus BKK ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der Salus BKK
Leistungsumfang: Haushaltshilfe für bis zu 52 Wochen für Familien mit Kindern bis 14 Jahren, 13 Wochen für alleinlebende Versicherte, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht und keine andere Person im Haushalt den Haushalt führen kann.
Eigenanteil: 10% der Kosten, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Tag.
Antragsweg: Der Antrag muss vor der Inanspruchnahme der Leistunggestellt werden und die Originalbescheinigung vom Arzt ist einzureichen.
Besonderheiten: Zusätzliche Leistungen, die über gesetzliche Ansprüche hinausgehen. Unterstützung auch ohne Kinder im Haushalt.
Häufige Fragen zur Salus BKK
Übernimmt die Salus BKK eine Haushaltshilfe?
Ja, die Salus BKK übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, sofern eine ärztlich attestierte medizinische Notwendigkeit besteht und keine andere im Haushalt lebende Person die Aufgaben übernehmen kann. Familien mit Kindern bis 14 Jahre können die Leistung für bis zu 52 Wochen erhalten, alleinlebende Versicherte für bis zu 13 Wochen.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der Salus BKK?
Gemäß der gesetzlichen Regelung nach § 38 SGB V beträgt Ihr Eigenanteil 10 Prozent der täglichen Kosten. Das sind mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Tag.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der Salus BKK?
Der Antrag auf Haushaltshilfe muss zwingend vor der Inanspruchnahme bei der Salus BKK gestellt werden. Reichen Sie hierfür bitte die ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit im Original bei der Krankenkasse ein.
Was unterscheidet die Salus BKK bei der Haushaltshilfe?
Die Salus BKK bietet als besondere Satzungsleistung auch dann eine Haushaltshilfe an, wenn keine Kinder im Haushalt leben. Zudem ist der Leistungszeitraum für Familien mit Kindern bis zum 14. Lebensjahr mit bis zu 52 Wochen deutlich über dem gesetzlichen Standard.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der Salus BKK und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.