Haushaltshilfe – das zahlt die SBK Siemens-Betriebskrankenkasse
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die SBK Siemens-Betriebskrankenkasse nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die SBK Siemens-Betriebskrankenkasse die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der SBK Siemens-Betriebskrankenkasse
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der SBK Siemens-Betriebskrankenkasse ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der SBK Siemens-Betriebskrankenkasse
Leistungsumfang: Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe bei schwerer Krankheit oder Schwangerschaft. Dauer der Unterstützung: bis zu 4 Wochen oder bis zu 52 Wochen, wenn ein Kind unter 14 Jahren im Haushalt lebt.
Eigenanteil: 10% der Kosten, mindestens 5€ und höchstens 10€ pro Tag. Keine Zuzahlung bei Schwangerschaft oder Entbindung.
Antragsweg: Antrag kann online über die Meine SBK-App gestellt werden. Eine ärztliche Bescheinigung ist notwendig.
Besonderheiten: Wenn keine Person im Haushalt lebt, die den Haushalt führen kann, kann eine Haushaltshilfe beantragt werden.
Häufige Fragen zur SBK Siemens-Betriebskrankenkasse
Übernimmt die SBK Siemens-Betriebskrankenkasse eine Haushaltshilfe?
Ja, die SBK übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 38 SGB V erfüllt sind. Dies ist zum Beispiel während einer Krankenhausbehandlung oder bei schwerer Krankheit der Fall, sofern ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt, das nicht anderweitig versorgt werden kann.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der SBK Siemens-Betriebskrankenkasse?
Die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung beträgt 10 % der täglichen Kosten. Der Betrag liegt bei mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Tag. Diese Zuzahlung leisten Sie direkt an den jeweiligen Dienstleister.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der SBK Siemens-Betriebskrankenkasse?
Um Haushaltshilfe zu beantragen, benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit und Dauer. Reichen Sie diese zusammen mit dem ausgefüllten 'Antrag auf Haushaltshilfe' bei der SBK ein. Dies können Sie bequem per Post oder online über das Kundenportal 'Meine SBK' erledigen.
Was unterscheidet die SBK Siemens-Betriebskrankenkasse bei der Haushaltshilfe?
Die SBK bietet über die gesetzliche Regelung hinaus erweiterte Leistungen. So kann die Haushaltshilfe bei schwerer Krankheit (z.B. Krebs) auf bis zu 52 Wochen verlängert werden, wenn ein Kind unter 14 Jahren im Haushalt lebt. Zudem steht Ihnen ein persönlicher Kundenberater zur Seite, der Sie durch den Antragsprozess begleitet.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der SBK Siemens-Betriebskrankenkasse und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.