Haushaltshilfe – das zahlt die Securvita BKK
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die Securvita BKK nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die Securvita BKK die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der Securvita BKK
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der Securvita BKK ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der Securvita BKK
Leistungsumfang: Die SECURVITA Krankenkasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die angemessenen Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn aufgrund von Krankheit oder medizinischen Gründen der Haushalt nicht selbst geführt werden kann.
Eigenanteil: Es wurden keine spezifischen Regelungen zum Eigenanteil in den bereitgestellten Informationen erwähnt.
Antragsweg: Der Antrag auf Haushaltshilfe muss vor Inanspruchnahme dieser Leistungen bei der SECURVITA Krankenkasse gestellt werden. Notwendige Unterlagen sind ein fachärztliches Attest und die vollständigen Formulare, die von der Kasse zur Verfügung gestellt werden.
Besonderheiten: Die Kostenübernahme setzt voraus, dass es im Haushalt keine Person gibt, die den Haushalt führen kann und dass ein Kind unter 12 Jahren oder ein hilfsbedürftiges Kind vorhanden ist. Zudem muss die Notwendigkeit der Haushaltshilfe vom behandelnden Arzt festgestellt werden.
Häufige Fragen zur Securvita BKK
Übernimmt die Securvita BKK eine Haushaltshilfe?
Ja, die Securvita BKK übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie diese aus medizinischen Gründen benötigen, keine andere im Haushalt lebende Person die Weiterführung übernehmen kann und ein Kind unter 12 Jahren oder ein Kind mit Behinderung versorgt werden muss.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der Securvita BKK?
Für die Haushaltshilfe bei der Securvita BKK gilt die gesetzliche Zuzahlungsregelung. Diese beträgt 10 % der kalendertäglichen Kosten, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Tag.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der Securvita BKK?
Der Antrag muss vor der Inanspruchnahme der Leistung bei der Securvita BKK gestellt werden. Erforderlich sind ein ärztliches Attest, das die Notwendigkeit bescheinigt, sowie die von der Kasse bereitgestellten Antragsformulare.
Was unterscheidet die Securvita BKK bei der Haushaltshilfe?
Die Securvita BKK orientiert sich bei der Leistung für Haushaltshilfe an den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Eine Besonderheit ist die Notwendigkeit eines im Haushalt lebenden Kindes unter 12 Jahren oder eines hilfsbedürftigen Kindes, dessen Betreuung sichergestellt werden muss.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der Securvita BKK und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.
