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Haushaltshilfe-Antrag bei der Viactiv Krankenkasse: Voraussetzungen & Ablauf

Erfahren Sie, wie die Viactiv Krankenkasse Haushaltshilfe nach § 38 SGB V erstattet – mit Antrag, Höchstdauer und Eigenanteil im Überblick.

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Viactiv Krankenkasse — Kontakt

Suttner-Nobel-Allee 3–5, 44803 Bochum

Die Viactiv Krankenkasse unterstützt Sie zuverlässig, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder Behandlung vorübergehend Ihren Haushalt nicht weiterführen können. Als besondere Mehrleistung erweitert die Viactiv das gesetzliche Angebot und gewährt Haushaltshilfe auch dann, wenn Ihr Kind bereits bis zu 14 Jahre alt ist.

Haushaltshilfe – das zahlt die Viactiv Krankenkasse

Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die Viactiv Krankenkasse nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.

Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).

Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.

Höchstdauer
Bis 4 Wochen, bei Kindern unter 12 bis 26 Wochen
Eigenanteil
10 % der Kosten, mind. 5 € / max. 10 € pro Tag
Antrag
Vor Beginn bei Ihrer Kasse stellen – ärztliche Bescheinigung erforderlich

Wann zahlt die Viactiv Krankenkasse die Haushaltshilfe?

  • Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha

    Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.

  • Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege

    Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.

  • Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt

    Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.

  • Krankes Kind unter 12 Jahren

    Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).

So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der Viactiv Krankenkasse

  1. Ärztliche Bescheinigung einholen

    Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).

  2. Antrag bei der Kasse stellen

    Reichen Sie den Antrag direkt bei der Viactiv Krankenkasse ein – am besten vor Beginn der Hilfe.

  3. Anbieter wählen

    Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.

  4. Hilfe in Anspruch nehmen

    Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.

Besonderheiten bei der Viactiv Krankenkasse

Leistungsumfang: Haushaltshilfe für kranke oder schwangere Personen, Kinderbetreuung, Einkaufen, Putzen. Anspruch auch für Pflegebedürftige unter bestimmten Bedingungen.

Eigenanteil: Keine Angaben über spezifische Eigenanteile; Details könnten variieren und sind im Einzelfall zu klären.

Antragsweg: Antrag über die VIACTIV Service-App oder das browserbasierte Kundenportal „VIACTIV Service-Online“.

Besonderheiten: Anspruch auf Haushaltshilfe lohnt sich besonders für alleinerziehende Eltern, Arbeitnehmer nach Krankenhausaufenthalt oder Schwangere.

Häufige Fragen zur Viactiv Krankenkasse

Übernimmt die Viactiv Krankenkasse eine Haushaltshilfe?

Ja, die Viactiv Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie wegen einer Krankenhausbehandlung, einer medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme oder wegen einer akuten, schweren Krankheit Ihren Haushalt nicht weiterführen können. Voraussetzung ist, dass ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind im Haushalt lebt. Als Satzungsleistung erweitert die Viactiv diese Altersgrenze auf das 14. Lebensjahr.

Wie hoch ist der Eigenanteil bei der Viactiv Krankenkasse?

Die Zuzahlung ist gesetzlich geregelt. Sie beträgt 10 Prozent der täglichen Kosten, mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro pro Tag.

Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der Viactiv Krankenkasse?

Um Haushaltshilfe zu beantragen, benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung, die die medizinische Notwendigkeit bestätigt. Ihr Arzt füllt in der Regel ein entsprechendes Formular aus, welches Sie anschließend bei der Viactiv Krankenkasse einreichen. Der Antrag sollte idealerweise vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Was unterscheidet die Viactiv Krankenkasse bei der Haushaltshilfe?

Die Viactiv Krankenkasse hebt sich durch eine erweiterte Satzungsleistung von der gesetzlichen Regelung ab. Sie gewährt Haushaltshilfe auch dann, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das zwischen 12 und 14 Jahre alt ist. Die gesetzliche Regelung sieht dies nur für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres vor.

Wichtiger Hinweis

Wir sind kein Vertragspartner der Viactiv Krankenkasse und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.

Welche Hilfe-Situation passt zu Ihnen?

Geprüfte Anbieter bei der Viactiv Krankenkasse – sortiert nach Lebenssituation.

Ratgeber rund um Ihre Kostenübernahme

§ 38 SGB V, Eigenanteil, Antrag und Widerspruch – alles, was Versicherte der Viactiv Krankenkasse wissen sollten.

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