Haushaltshilfe – das zahlt die Vivida BKK
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die Vivida BKK nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die Vivida BKK die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der Vivida BKK
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der Vivida BKK ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der Vivida BKK
Leistungsumfang: Haushaltshilfe umfasst Aufgaben wie Kinderbetreuung, Essenszubereitung, Wohnungsreinigung, Wäschepflege und weitere haushaltsbezogene Tätigkeiten. Die Hilfe wird individuell auf den Bedarf angepasst und unterstützt die ganze Familie.
Eigenanteil: Die Zuzahlung beträgt 10% der Kosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Kalendertag. Zuzahlung entfällt, wenn die Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung benötigt wird.
Antragsweg: Der Antrag kann online gestellt werden. Zuerst muss ein Beratungsgespräch stattfinden, gefolgt von der Einreichung eines ausgefüllten Antrags und eines ärztlichen Attests. Der Antrag kann hier eingereicht werden: https://www.vividabkk.de/de/leistungen-versicherung/leistungen-von-a-bis-z/haushaltshilfe/kostenuebernahme
Besonderheiten: Die Kostenübernahme gilt nur, wenn die Person zuvor selbst den Haushalt geführt hat und keine anderen Personen im Haushalt sein können, die helfen. Eine Haushaltshilfe kann bis zu 26 Wochen finanziert werden, abhängig von der jeweiligen Situation und Krankheit.
Häufige Fragen zur Vivida BKK
Übernimmt die Vivida BKK eine Haushaltshilfe?
Ja, die Vivida BKK übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe nach ärztlicher Verordnung, wenn Sie Ihren Haushalt krankheitsbedingt nicht weiterführen können. Als Satzungsleistung erweitert die Kasse die gesetzliche Altersgrenze für im Haushalt lebende Kinder von 12 auf 14 Jahre und gewährt die Hilfe auch bei schwerer Krankheit ohne Krankenhausaufenthalt.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der Vivida BKK?
Die Zuzahlung ist gesetzlich geregelt. Sie beträgt 10 % der kalendertäglichen Kosten, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Tag.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der Vivida BKK?
Für die Beantragung benötigen Sie einen Antrag der Vivida BKK sowie ein ärztliches Attest, das die medizinische Notwendigkeit bescheinigt. Die Unterlagen können Sie in der Regel online, per App oder postalisch bei der Krankenkasse einreichen.
Was unterscheidet die Vivida BKK bei der Haushaltshilfe?
Die Vivida BKK hebt sich durch ihre Satzungsleistungen von der reinen Gesetzesgrundlage ab. Sie gewährt Haushaltshilfe auch dann noch, wenn Ihr Kind bis zu 14 Jahre alt ist, und auch bei schwerer Krankheit, die keinen Krankenhausaufenthalt erfordert.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der Vivida BKK und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.