Betriebskrankenkassen

Haushaltshilfe bundesweit (geöffnet) – mit der Vivida BKK geprüft anmelden

Erfahren Sie, wie die Vivida BKK Haushaltshilfe nach § 38 SGB V erstattet – mit Antrag, Höchstdauer und Eigenanteil im Überblick.

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Vivida BKK — Kontakt

Spittelstraße 50, 78056 Villingen-Schwenningen

Die Vivida BKK unterstützt Sie tatkräftig, wenn Sie Ihren Haushalt krankheitsbedingt nicht mehr selbst führen können. Sie bietet eine individuell auf Ihre Familie zugeschnittene Haushaltshilfe, die von der Kinderbetreuung bis zur Wohnungsreinigung reicht. Die Beantragung erfolgt bequem online nach einem persönlichen Beratungsgespräch.

Haushaltshilfe – das zahlt die Vivida BKK

Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die Vivida BKK nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.

Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).

Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.

Höchstdauer
Bis 4 Wochen, bei Kindern unter 12 bis 26 Wochen
Eigenanteil
10 % der Kosten, mind. 5 € / max. 10 € pro Tag
Antrag
Vor Beginn bei Ihrer Kasse stellen – ärztliche Bescheinigung erforderlich

Wann zahlt die Vivida BKK die Haushaltshilfe?

  • Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha

    Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.

  • Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege

    Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.

  • Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt

    Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.

  • Krankes Kind unter 12 Jahren

    Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).

So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der Vivida BKK

  1. Ärztliche Bescheinigung einholen

    Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).

  2. Antrag bei der Kasse stellen

    Reichen Sie den Antrag direkt bei der Vivida BKK ein – am besten vor Beginn der Hilfe.

  3. Anbieter wählen

    Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.

  4. Hilfe in Anspruch nehmen

    Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.

Besonderheiten bei der Vivida BKK

Leistungsumfang: Haushaltshilfe umfasst Aufgaben wie Kinderbetreuung, Essenszubereitung, Wohnungsreinigung, Wäschepflege und weitere haushaltsbezogene Tätigkeiten. Die Hilfe wird individuell auf den Bedarf angepasst und unterstützt die ganze Familie.

Eigenanteil: Die Zuzahlung beträgt 10% der Kosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Kalendertag. Zuzahlung entfällt, wenn die Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung benötigt wird.

Antragsweg: Der Antrag kann online gestellt werden. Zuerst muss ein Beratungsgespräch stattfinden, gefolgt von der Einreichung eines ausgefüllten Antrags und eines ärztlichen Attests. Der Antrag kann hier eingereicht werden: https://www.vividabkk.de/de/leistungen-versicherung/leistungen-von-a-bis-z/haushaltshilfe/kostenuebernahme

Besonderheiten: Die Kostenübernahme gilt nur, wenn die Person zuvor selbst den Haushalt geführt hat und keine anderen Personen im Haushalt sein können, die helfen. Eine Haushaltshilfe kann bis zu 26 Wochen finanziert werden, abhängig von der jeweiligen Situation und Krankheit.

Häufige Fragen zur Vivida BKK

Übernimmt die Vivida BKK eine Haushaltshilfe?

Ja, die Vivida BKK übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Haushalt nicht weiterführen können. Die Unterstützung umfasst Tätigkeiten wie Kinderbetreuung, Zubereitung von Mahlzeiten, Wohnungsreinigung und Wäschepflege, sofern eine betreuungsbedürftige Person im Haushalt lebt.

Wie hoch ist der Eigenanteil bei der Vivida BKK?

Der Eigenanteil entspricht der gesetzlichen Regelung und beträgt 10 % der täglichen Kosten, jedoch mindestens 5 € und maximal 10 € pro Kalendertag. Benötigen Sie die Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden oder der Entbindung, entfällt Ihre Zuzahlung.

Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der Vivida BKK?

Der Antragsprozess bei der Vivida BKK beginnt mit einem Beratungsgespräch. Anschließend reichen Sie den ausgefüllten Antrag zusammen mit einem ärztlichen Attest ein. Der Antrag kann unkompliziert online auf der Webseite der Kasse gestellt werden.

Was unterscheidet die Vivida BKK bei der Haushaltshilfe?

Die Vivida BKK passt die Hilfe individuell an den Bedarf Ihrer Familie an und ermöglicht einen einfachen Online-Antragsprozess. Je nach Situation und ärztlicher Notwendigkeit kann die Leistung für einen längeren Zeitraum von bis zu 26 Wochen genehmigt werden.

Wichtiger Hinweis

Wir sind kein Vertragspartner der Vivida BKK und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.

Welche Hilfe-Situation passt zu Ihnen?

Geprüfte Anbieter bei der Vivida BKK – sortiert nach Lebenssituation.

Ratgeber rund um Ihre Kostenübernahme

§ 38 SGB V, Eigenanteil, Antrag und Widerspruch – alles, was Versicherte der Vivida BKK wissen sollten.

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