Haushaltshilfe – das zahlt die WMF BKK
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die WMF BKK nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die WMF BKK die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der WMF BKK
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der WMF BKK ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der WMF BKK
Leistungsumfang: Die WMF BKK bezuschusst die Kosten für eine Haushaltshilfe bei bestimmten Voraussetzungen, wie stationär Krankenhausaufenthalt, medizinischer Reha-Maßnahme, Kuraufenthalt oder akuter Erkrankung. Der Verdienstausfall bei einer selbstbeschafften Haushaltshilfe wird in Höhe von 2,5 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV erstattet.
Eigenanteil: Es gibt keine spezifischen Angaben zu Eigenanteilen in der bereitgestellten Information.
Antragsweg: Die Interessierten sollten rechtzeitig mit der WMF BKK über den Umfang ihres Anspruchs sprechen und die Kontaktaufnahme wird auf der Webseite empfohlen.
Besonderheiten: Die Anspruchsvoraussetzungen und Rahmenbedingungen sind auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes zusammengefasst, sowie in der Satzung der WMF BKK.
Häufige Fragen zur WMF BKK
Übernimmt die WMF BKK eine Haushaltshilfe?
Ja, die WMF BKK übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe unter den gesetzlichen Voraussetzungen, z. B. während oder nach einem Krankenhausaufenthalt. Als Mehrleistung gewährt die WMF BKK auch dann eine Haushaltshilfe, wenn wegen einer akuten, schweren Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist, ohne dass ein Krankenhausaufenthalt vorliegt.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der WMF BKK?
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 % der täglichen Kosten für die Haushaltshilfe. Das sind mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der WMF BKK?
Um Haushaltshilfe zu beantragen, benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit. Den Antrag sowie die Bescheinigung reichen Sie direkt bei der WMF BKK ein. Für eine persönliche Beratung und die Antragsunterlagen können Sie Ihre Kasse jederzeit kontaktieren.
Was unterscheidet die WMF BKK bei der Haushaltshilfe?
Die WMF BKK bietet eine wertvolle Satzungsleistung an: Sie können auch dann eine Haushaltshilfe beanspruchen, wenn Sie wegen einer akuten, schweren Krankheit zu Hause sind und kein Krankenhausaufenthalt notwendig ist. Voraussetzung ist, dass ein Kind unter 14 Jahren oder ein Kind mit Behinderung im Haushalt lebt.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der WMF BKK und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.