Haushaltshilfe – das zahlt die WMF BKK
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch die WMF BKK nach § 38 SGB V verpflichtet, in bestimmten Lebenssituationen die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie privat versichert oder bei einer der großen Ersatzkassen, einer AOK, IKK, BKK oder bei der Knappschaft sind.
Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha, einer Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung – und im Haushalt lebt eine andere Person, die diese Aufgaben nicht übernehmen kann (oder ein Kind unter 12 Jahren).
Detaillierte Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern zum Antragsverfahren und zum gesetzlichen Eigenanteil.
Wann zahlt die WMF BKK die Haushaltshilfe?
- Krankenhausaufenthalt oder stationäre Reha
Wenn Sie nicht zu Hause sind und niemand sonst den Haushalt führen kann.
- Schwere Erkrankung / häusliche Krankenpflege
Bei längerer Krankheit, die die eigene Haushaltsführung verhindert.
- Schwangerschaft, Wochenbett, nach Geburt
Nach § 24h SGB V – auch ohne weitere medizinische Indikation möglich.
- Krankes Kind unter 12 Jahren
Wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist (§ 45 SGB V).
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der WMF BKK
- Ärztliche Bescheinigung einholen
Ihr Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Formular oder formloses Attest).
- Antrag bei der Kasse stellen
Reichen Sie den Antrag direkt bei der WMF BKK ein – am besten vor Beginn der Hilfe.
- Anbieter wählen
Wählen Sie einen geprüften Dienstleister. Über Nelva finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region. Ob ein Anbieter direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann, klären Sie individuell vor Beginn der Hilfe.
- Hilfe in Anspruch nehmen
Nach Bewilligung durch Ihre Kasse beginnt die Haushaltshilfe. Sofern eine Direktabrechnung möglich ist, läuft sie zwischen Anbieter und Kasse – andernfalls reichen Sie die Rechnung selbst ein.
Besonderheiten bei der WMF BKK
Leistungsumfang: Die WMF BKK bezuschusst die Kosten für eine Haushaltshilfe bei bestimmten Voraussetzungen, wie stationär Krankenhausaufenthalt, medizinischer Reha-Maßnahme, Kuraufenthalt oder akuter Erkrankung. Der Verdienstausfall bei einer selbstbeschafften Haushaltshilfe wird in Höhe von 2,5 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV erstattet.
Eigenanteil: Es gibt keine spezifischen Angaben zu Eigenanteilen in der bereitgestellten Information.
Antragsweg: Die Interessierten sollten rechtzeitig mit der WMF BKK über den Umfang ihres Anspruchs sprechen und die Kontaktaufnahme wird auf der Webseite empfohlen.
Besonderheiten: Die Anspruchsvoraussetzungen und Rahmenbedingungen sind auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes zusammengefasst, sowie in der Satzung der WMF BKK.
Häufige Fragen zur WMF BKK
Übernimmt die WMF BKK eine Haushaltshilfe?
Ja, die WMF BKK bezuschusst die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn die Notwendigkeit beispielsweise durch einen stationären Krankenhausaufenthalt, eine medizinische Reha-Maßnahme oder eine akute Erkrankung besteht und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der WMF BKK?
Die gesetzliche Zuzahlung für Haushaltshilfe beträgt 10 % der täglichen Kosten, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Tag. Gemäß den uns vorliegenden Informationen gibt es keine Hinweise auf eine abweichende Regelung bei der WMF BKK.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der WMF BKK?
Um eine Haushaltshilfe zu beantragen, wird empfohlen, sich frühzeitig direkt mit der WMF BKK in Verbindung zu setzen, um den individuellen Anspruch und den Leistungsumfang zu klären. Für den Antrag ist in der Regel eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit erforderlich.
Was unterscheidet die WMF BKK bei der Haushaltshilfe?
Die WMF BKK orientiert sich bei den Leistungen zur Haushaltshilfe an den gesetzlichen Rahmenbedingungen, die in ihrer Satzung verankert sind. Spezifische Details, wie die Erstattung des Verdienstausfalls für eine selbstbeschaffte Hilfskraft, richten sich nach § 18 SGB IV.
Wichtiger Hinweis
Wir sind kein Vertragspartner der WMF BKK und werden auch nicht von ihr empfohlen. Nelva ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Eine Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Situation und vermitteln Sie an geprüfte Anbieter, die mit vielen Kassen direkt abrechnen können.